Ihre-Vorsorge Logo

Beim Baden Wasser geschluckt: Wann muss mein Kind zum Arzt?

Steigen die Temperaturen, wollen viele Kinder nur noch eins: ab ins Wasser. Nicht immer geht das gut aus. Schon ein Verschlucken kann ernste Folgen haben. Worauf es nach einem Badeunfall ankommt.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Rückseite eines Krankenwagens mit Aufschrift Rettungsdienst 112. Bild: IMAGO / Future Image / Christoph Hardt

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Im Sommer macht Kindern kaum etwas so viel Spaß wie im Wasser zu planschen. Doch der Spaß kann schnell mit einem Schrecken enden – etwa wenn es zu einem Badeunfall kommt. Was Eltern hilft, die Folgen richtig einzuschätzen und im Ernstfall richtig zu handeln. 

Das Wichtigste vorweg: Ist ein Kind nach einem Badeunfall bewusstlos und die Atmung bleibt aus, gilt es, sofort Wiederbelebungsmaßnahmen durchzuführen und den Notruf 112 zu wählen. 

Arztbesuch notwendig? Kinderarzt nennt Faustregel 

Wie ernst die Lage ist, lässt sich für Eltern jedoch nicht immer so einfach erkennen. Der Kindernotfall-Dienst des Universitätsklinikums Bonn nennt deshalb eine Faustregel: Wenn das Kind beim Schwimmen Wasser geschluckt hat und anschließend die Symptome schwerwiegender sind als beim Verschlucken eines Getränks, sollte man medizinische Hilfe aufsuchen.

Zeigen sich diese Symptome, ist laut Kindernotfall Bonn ein Arztbesuch erforderlich: 

  • anhaltender Husten
  • schnelle Atmung
  • angestrengte Atmung
  • Erbrechen
  • psychische Auffälligkeiten

Till Dresbach, der ärztliche Leiter von Kindernotfall Bonn, sagt: „Alle Kinder, die durch eine weitere Person aus dem Wasser gerettet wurden, müssen natürlich im Krankenhaus überwacht werden.“ Oft sei nur schwer einzuschätzen, wie lange das Kind unter Wasser war und ob es verdeckte Komplikationen gibt. 

Sekundäres Ertrinken: Müssen Eltern Angst haben? 

Viele Eltern kennen Warnungen vor einem sogenannten sekundären Ertrinken. Gemeint ist, dass erst Tage oder Wochen nach einem Badeunfall plötzlich Komplikationen mit Todesfolge auftreten. Ist die Angst davor berechtigt? 
Till Dresbach hält das Szenario für unwahrscheinlich: „Die Sorge davor, dass man durch verschlucktes Wasser im Nachhinein größere Probleme kriegt, ist meist unbegründet.“

So etwas habe er noch nicht beobachtet, sagt der pädiatrische Intensivmediziner. In seltenen Fällen könne es zwar zu einer Lungenentzündung kommen, doch frühe Anzeichen wie Fieber und Husten seien dann nicht zu übersehen.


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Auch in der bevorstehenden Sammelsaison gilt: Nur sicher als essbar bestimmte Pilze dürfen auf dem Teller landen. Wo man Experten findet und was im Notfall zu tun ist.

Time
2 Minuten

Wer im Mitgliedsantrag falsche Vorversicherungszeiten angibt, kann auch nachträglich von der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen werden.

Time
2 Minuten

Auch kleine Zähnchen können Karies bekommen. Gut, wenn Zahnarzt oder Zahnärztin regelmäßig einen Blick in den Mund des Kindes wirft. Was Eltern über die Z-Untersuchungen wissen sollten.

Time
6 Minuten

Die Krankheit ist heimtückisch und laugt die Patienten aus, wenn sie chronisch wird. Männer sind dreimal häufiger betroffen als Frauen.

Time
3 Minuten

Daddeln am Tablet oder Smartphone macht Kinder kurzsichtig? Die Zusammenhänge sind komplexer. Welche Tipps Ärzte für gesunde Kinderaugen geben – und was sich hinter der 20-20-20-Regel verbirgt.

Time
2 Minuten

Mit dem Herbst kommen Hatschi und Husten: Klar, dass man einen Infekt zum Saisonwechsel vermeiden möchte. Welche Routinen das Erkältungs-Risiko senken.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026