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Cannabis bei der Arbeit: Nichtraucherschutz erweitert

Umgeben von Cannabis-Rauchern am Arbeitsplatz? Auch passives Rauchen kann der Gesundheit schaden. Nichtrauchende Mitarbeiter können sich dagegen aber wehren.

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Cannabis bei der Arbeit: Nichtraucherschutz erweitert

© Nicht definiert

Düsseldorf (dpa/tmn) - In der Pause einen Joint auf der Büroterrasse rauchen? Das könnte bei einigen Kollegen auf wenig Begeisterung stoßen. Doch dank einer Ausweitung des Nichtraucherschutzes in der Arbeitsstättenverordnung müssen Beschäftigte das nicht länger hinnehmen.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben grundsätzlich das Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz, der jetzt auch frei von Cannabisdämpfen sein muss. Arbeitgeber sind verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Nichtraucher zu ergreifen, etwa durch ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche beschränktes Rauchverbot. Diese Verbote dürfen laut dem Bund-Verlag jedoch nur im Einklang mit den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats verhängt werden.

Die Erweiterung der Arbeitsstättenverordnung zielt darauf ab, die Gesundheit von Nichtrauchern zu schützen, da auch passives Rauchen schädlich sein kann. Nichtraucher müssen das Rauchen von Cannabis am Arbeitsplatz nicht tolerieren und dürfen bei der Ausübung ihres Rechts auf einen rauchfreien Arbeitsplatz keine Nachteile erleiden, so der Bund-Verlag.


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