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Corona-Impfungen ab 2023 nur noch in Praxen und Apotheken

Die zum Jahresende auslaufende Verordnung mit Regelungen zu Impfansprüchen und Vergütungen wird bis zum 7. April 2023 verlängert.

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Hand mit Spritze vor einem Oberarm. Bild: IMAGO / photothek / Ute Grabowsky

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Berlin (dpa). Die Corona-Impfungen in Deutschland sollen im neuen Jahr in die reguläre Gesundheitsversorgung übergehen. Angesichts hoher Impfquoten und abnehmender Nachfrage seien die niedergelassenen Ärzte und Apotheken in der Lage, die Impfungen zu übernehmen, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Mittwoch. Das Kabinett beschloss, die zum Jahresende auslaufende Verordnung mit Regelungen zu Impfansprüchen und Vergütungen bis 7. April 2023 zu verlängern. Der Bund beendet aber Ende dieses Jahres seine hälftige Finanzierung der regionalen Impfzentren und mobilen Impfteams. Die Länder könnten sie aus ihren eigenen Haushalten weiterfinanzieren.

Lauterbach dankte den vielen Ärztinnen, Ärzten und Helfern in den Impfzentren für ihren Einsatz. „Nur so ist es Deutschland gelungen, bisher vergleichsweise gut durch die Corona-Pandemie zu kommen.“ Ab 1. Januar 2023 ändert sich die Finanzierung der Impfungen, die bisher aus Bundesmitteln stammt. Die Vergütungen sollen bis 7. April 2023 aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds der gesetzlichen Kassen und von den privaten Krankenversicherungen bezahlt werden.

Unabhängige Patientenberatung wird reformiert

Das Kabinett brachte außerdem eine geplante Reform der „Unabhängigen Patientenberatung Deutschland“ auf den Weg. Die Anlaufstelle ist bisher als gemeinnützige Gesellschaft aufgestellt und soll in eine Stiftung bürgerlichen Rechts umgewandelt werden. Der Gesetzentwurf sieht laut Gesundheitsministerium vor, dass sie beim Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen errichtet wird und Anfang 2024 die Arbeit aufnimmt. Finanziert werden soll sie mit 15 Millionen Euro jährlich von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Verbände der Kassen protestierten gegen diese Pläne.

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