Ihre-Vorsorge Logo

Corona: Senken Kosten für psychologische Hilfe die Steuerlast?

Wenn die Krankenkasse die Kosten für eine bestimmte Therapie nicht übernimmt, kann diese eventuell steuerlich geltend gemacht werden.

Artikel vorlesen

Lesezeit

1 Minuten

Veröffentlicht

Ein Paar spricht mit einem Therapeuten. Bildnachweis: wdv © Szekely.Oana

© Nicht definiert

Neustadt a.d. Weinstraße (dpa/tmn). Hilfe bei einer psychischen Belastung: In der Regel kommt die Krankenkasse für die Behandlungskosten auf, wenn es sich um eine diagnostizierte psychische Störung mit „Krankheitswert“ handelt – etwa Angststörungen oder Depressionen. Dies erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Betroffene Behandlungskosten, die die Krankenkasse nicht übernimmt, in ihrer Steuererklärung angeben – und ihre Steuerlast senken, so die Experten. Das gilt auch für mit der Therapie verbundene Ausgaben wie Fahrtkosten.

Amtsärztliches Attest für Finanzamt

Wichtig ist, dass Betroffene ein amtsärztliches Attest oder eine Bescheinigung des Medizinischen Diensts der Krankenversicherungen einholen. Das Finanzamt rechnet dann eine zumutbare Eigenleistung an. Diese ist individuell unterschiedlich – und abhängig von Faktoren wie der Höhe der Einkünfte, dem Familienstand, der Anzahl der Kinder. Überschreiten die Krankheitskosten die zumutbare Belastungsgrenze, können Betroffene diese im Prinzip unbegrenzt absetzen.


Weitere Artikel

Time
5 Minuten

Wenn der Partner oder die Kollegin zusammenbricht, kommt es auf jede Sekunde an. Doch viele sind in Sachen Wiederbelebung unsicher. Welche Folgen das hat – und welche Hoffnung auf der Jugend ruht.

Time
3 Minuten

Luft anhalten, Kopfstand turnen, sich erschrecken lassen: Es gibt einiges, das Schluckauf in die Flucht schlagen soll. Experten erklären, wie das Hicksen entsteht, und was alle Tipps gemeinsam haben.

Time
2 Minuten

In Frankfurt treffen sich ab Mittwoch rund 1000 Altersmediziner und Altersforscher. Ein Thema des Kongresses ist die Suche nach dem ewigen Leben.

Time
2 Minuten

Lungenkrebs-Screening für Raucher, Früherkennung für Brust und Darm: Mehr als eine halbe Million Menschen erkrankt jährlich an Krebs. Was man tun kann und was sich für Versicherte geändert hat.

Time
4 Minuten

Die Krankenkasse kündigt eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst an? Das kann Krankengeld und sogar den Job kosten. Was Arbeitnehmer wissen sollten.

Time
2 Minuten

Wer betreut die im Haushalt lebenden Kinder während einer Reha-Maßnahme? Die Deutsche Rentenversicherung kann helfen.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026