Ihre-Vorsorge Logo

Darf der Arbeitgeber einfach so einen Drogentest verlangen?

Wer vom Chef die Anweisung bekommt, sich einem Drogentest zu unterziehen, muss dem nicht unbedingt Folge leisten. Doch in manchen Fällen kann das schwerwiegende Konsequenzen haben.

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Hände zünden einen Marihuana-Joint an. Bildnachweis: wdv © Szekely.Oana

© Nicht definiert

Ob Joint oder Alkohol: In sicherheitsrelevanten Arbeitsbereichen strengstens verboten.

Gütersloh (dpa/tmn). Wenn ein Mitarbeiter fahrig und verändert zur Arbeit erscheint, kann das viele Gründe haben – einer davon könnten Drogen sein. Doch was kann der Chef dann tun, um Gewissheit zu haben? Darf er Angestellte zu einem Drogentest zwingen? 

„Drogentests greifen in das Persönlichkeitsrecht ein, weshalb das in vielen Fällen ohne eine Einwilligung des Arbeitnehmers nicht gehen wird“, erklärt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Zudem muss der Arbeitgeber auch ein berechtigtes Interesse an einem Drogentest haben. Vage Anhaltspunkte dafür, dass ein Angestellter womöglich Drogen genommen haben könnte, reichen da allein auch nicht aus. 

Berechtigtes Interesse bei sicherheitsrelevanter Tätigkeit 

In einigen Berufen kann der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an einem Test haben. Das könnte etwa in vielen Jobs im sicherheitsrelevanten Bereich so sein. Oder bei Piloten, Busfahrern, Lokführern. Hat der Arbeitgeber hier den konkreten Verdacht, dass jemand unter Drogeneinfluss steht, kann er einen solchen Test verlangen, so Schipp. 

Arbeitnehmer haben aber auch dann immer noch die Option, ihn zu verweigern – denn physisch dazu zwingen kann der Arbeitgeber Angestellte nicht. Doch ein Verweigern kann schwerwiegende Konsequenzen für die Anstellung haben. Verweigert sich ein Arbeitnehmer einen gerechtfertigten Test, kann eine Abmahnung erteilt werden, und wenn das Verhalten bestehen bleibt, sogar eine Kündigung, erklärt der Fachanwalt. 

Keine Konsequenzen bei nicht-berechtigtem Test

Verweigert ein Arbeitnehmer allerdings einen Drogentest, der nicht berechtigt ist, gibt es in der Regel dann auch keine Konsequenzen dafür. Nach einer Prüfung durch das Arbeitsgericht, ob die Verweigerung rechtmäßig war, können dafür erhaltene Abmahnungen aus der Personalakte gestrichen werden und ausgesprochene Kündigungen keinen Bestand haben. 

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
3 Minuten

Manchmal reicht das Einatmen von kühler Luft und schon zieht es fies. Wer empfindliche Zähne hat, fragt sich: Was kann ich dagegen tun? Experten geben zum Teil überraschende Tipps.

Time
2 Minuten

Weniger als sieben Stunden Schlaf pro Nacht? Experten zufolge ist das zu kurz. In Deutschland trifft das aber auf viele Menschen zu. Vor allem eine Gruppe ist betroffen, wie eine Untersuchung zeigt.

Time
3 Minuten

Eine Übersichtsstudie zeigt: E-Zigaretten helfen mehr Rauchern beim Ausstieg als andere Methoden. Doch sind sie wirklich die beste Art zum Aufhören? Krebsforscher bleiben kritisch.

Time
2 Minuten

Die Behandlung mit Abnehmspritzen wie Wegovy oder Mounjaro kostet mehrere Hundert Euro im Monat. Eine Kostenübernahme könnte die GKV mit Milliarden belasten, warnt Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands.

Time
2 Minuten

Neue Funktionen sollen die elektronische Patientenaktie attraktiver machen. Welchen konkreten Nutzen bringt das den Versicherten?

Time
2 Minuten

Mehr als 35.000 Menschen sterben jährlich in Deutschland an einer Sepsis. Wie Sie die Warnzeichen selbst erkennen können – und warum schnelle Hilfe Leben rettet.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026