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EuGH: Patient darf kostenlose Kopie seiner Krankenakte verlangen

Wer eine Kopie seiner Krankenakte braucht, etwa weil er einen Behandlungsfehler vermutet , darf dafür nicht zur Kasse gebeten werden.

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Arzt mit älterer Patientin im Gespräch. Bild: IMAGO / Cavan Images /  imago stock&people

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Luxemburg (dpa). Patienten können nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von ihrem Arzt eine kostenlose Kopie ihrer Krankenakte verlangen. Die Ärzte dürfen Patienten nur dann dafür zur Kasse bitten, wenn der Patient bereits einen ersten Durchschlag gratis erhalten hat, wie die Richter am Donnerstag in Luxemburg mitteilten.

Hintergrund ist ein Fall vor dem deutschen Bundesgerichtshof (BGH). Ein Patient verlangte von seiner Zahnärztin eine Kopie seiner Unterlagen, weil er einen Behandlungsfehler vermutete. Die Zahnärztin forderte jedoch, dass er – wie nach deutschem Recht vorgesehen – die Kosten dafür übernimmt. 

Der EuGH entschied nun im Sinne des Patienten. In der Datenschutzgrundverordnung sei ein solches Recht verankert. Auch müsse der Antrag nicht begründet werden. Über den konkreten Fall muss nun das deutsche Gericht entscheiden. 

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