Ihre-Vorsorge Logo

Für eine Reha: Rentenversicherung kann Hilfe bei Kinder­betreuung zahlen

Wer eine medizinische Reha machen möchte und ein Kind unter zwölf Jahren oder mit einer Behinderung hat, kann für die Dauer der Reha Unterstützung beantragen.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Gymnastikraum einer Reha-Klinik. Bild: IMAGO / Science Photo Library

© Nicht definiert

Berlin (drv/sth). Wer eine medizinische Reha machen möchte und Kinder hat, kann für die Dauer der Reha Unterstützung bei der Kinderbetreuung und Haushaltsführung beantragen. Die Kosten dafür trägt die Deutsche Rentenversicherung, wenn im Haushalt ein Kind lebt, das jünger als zwölf Jahre oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Ist das Kind bereits älter als zwölf Jahre, kann die gesetzliche Rentenversicherung auf Antrag nur die Kosten für die Kinderbetreuung tragen. Versicherte müssen die Kostenübernahme vor Beginn der Rehabilitation bei ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger beantragen.

Die Rentenversicherung geht davon aus, dass die Haushaltsführung und Kinderbetreuung durch nahestehende Personen, z. B. Verwandte erfolgen sollte. Ist das nicht möglich, so können auch andere Personen eingesetzt werden. Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad können allerdings nur real angefallende Kosten wie Fahrtkosten oder einen eventuellen Verdienstausfall bis zu bestimmten Höchstgrenzen erstattet bekommen.

Die Kosten für eine selbst beschaffte Haushaltshilfe werden für unbedingt notwendige Einsatzstunden (pro Tag höchstens acht Stunden) in angemessener Höhe übernommen. Nähere Auskünfte zu den aktuellen Höchstsätzen können Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger erfragen. Für Einsatzkräfte karitativer und vergleichbarer Einrichtungen gelten gesonderte Vergütungssätze. Bei der Suche nach einer geegneten Haushaltshilfe haben Sie die freie Wahl. Häufig kann das Kind auch in die Reha-Einrichtung mitgenommen werden, wenn keine medizinischen Einwände bestehen und die Voraussetzungen vor Ort gegeben sind.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

In Frankfurt treffen sich ab Mittwoch rund 1000 Altersmediziner und Altersforscher. Ein Thema des Kongresses ist die Suche nach dem ewigen Leben.

Time
2 Minuten

Lungenkrebs-Screening für Raucher, Früherkennung für Brust und Darm: Mehr als eine halbe Million Menschen erkrankt jährlich an Krebs. Was man tun kann und was sich für Versicherte geändert hat.

Time
4 Minuten

Die Krankenkasse kündigt eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst an? Das kann Krankengeld und sogar den Job kosten. Was Arbeitnehmer wissen sollten.

Time
2 Minuten

Wer betreut die im Haushalt lebenden Kinder während einer Reha-Maßnahme? Die Deutsche Rentenversicherung kann helfen.

Time
5 Minuten

Halsweh, Schnupfen, vielleicht Fieber: Welches Virus legt mich lahm? Seit der Pandemie wollen es viele genau wissen.

Time
3 Minuten

Nicht jede Demenzerkrankung lässt sich verhindern. Doch schon kleine Dinge stärken das Gehirn und senken das Risiko für krankhafte Veränderungen.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026