Köln (rw). Wer sich für Zahnersatz noch die bisherigen Zuschüsse sichern möchte, braucht bis zum Jahresende eine Bewilligung seiner Krankenkasse. Eine bereits absehbare Behandlung sollte man daher nicht unnötig aufschieben, empfiehlt proDente, eine gemeinsame Initiative von Zahnärzten, Zahntechnikern und Dentalindustrie.
Ohne Vorsorgebonus übernimmt die Krankenkasse künftig nur noch 50 statt 60 Prozent. Wer fünf Jahre regelmäßige Zahnvorsorge nachweisen kann, erhält 60 statt 70 Prozent, nach zehn Jahren sind es 65 statt 75 Prozent. Diese Sätze beziehen sich auf die festgelegten Kosten der Standardversorgung, nicht auf jede Zahnarztrechnung.
Durch die Kürzung erwartet das Bundesgesundheitsministerium für die gesetzliche Krankenversicherung 2027 Einsparungen von rund 590 Millionen Euro. Bis 2030 soll die jährliche Einsparung auf rund 620 Millionen Euro steigen. So steht es in der Begründung zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das Ende Juli 2026 in Kraft getreten ist.
Kostenbeispiel: Was die Kürzung bedeutet
Für eine Krone auf einem stark zerstörten Zahn setzt die Festzuschuss-Richtlinie 2026 Kosten der Standardversorgung von 398,39 Euro an. Bei einer Bewilligung in diesem Jahr zahlt die Kasse ohne Bonusheft 239,03 Euro, nach fünf Jahren Vorsorge 278,87 Euro und nach zehn Jahren 298,79 Euro. Mit den neuen Sätzen wären es auf derselben Grundlage rechnerisch nur noch 199,20 Euro, 239,03 Euro und 258,95 Euro. Pro Krone fehlen damit knapp 40 Euro.
Bei größeren Arbeiten wird der Unterschied deutlicher. Wer mehrere Kronen oder eine Prothese braucht, zahlt schnell mehrere hundert Euro mehr. Wählt der Patient eine aufwendigere Versorgung, etwa Keramik oder ein Implantat, bleibt der Zuschuss gleich. Die Mehrkosten trägt er ohnehin selbst.
Antrag möglichst noch im November stellen
Die Neuregelung gilt für alle Behandlungen, die ab 2027 bewilligt werden. Es kommt also nicht auf das Datum der Antragstellung an. „Es reicht damit nicht aus, dass der Festzuschuss im Jahr 2026 beantragt wurde, er muss bereits von der Krankenkasse bewilligt worden sein“, erklärt Janka Hegemeister vom GKV-Spitzenverband auf Anfrage.
Für die Bewilligung hat die Krankenkasse drei Wochen Zeit. Wird ein Gutachter eingeschaltet, verlängert sich die Frist auf insgesamt sechs Wochen. Wer die bisherigen Zuschüsse sichern will, sollte den Antrag deshalb möglichst noch im November stellen. Wer erst Anfang Dezember einreicht, kann bei einer Begutachtung zu spät kommen.
Die Zahnarztpraxis erstellt den Heil- und Kostenplan und übermittelt ihn nach Zustimmung des Patienten elektronisch an die Kasse. Wird der Zuschuss bis zum 31. Dezember bewilligt, kann die Behandlung auch 2027 erfolgen. Der Zahnersatz muss dann innerhalb eines halben Jahres nach der Bewilligung eingegliedert sein.
Härtefälle zahlen weiterhin nichts
Für Menschen mit geringem Einkommen bleibt die bisherige Härtefallregelung erhalten. Wer die Voraussetzungen erfüllt, bekommt die reine Standardversorgung weiterhin vollständig bezahlt, bei der Krone im Beispiel also 398,39 Euro. Das gilt etwa für Bezieher von Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter. Als Härtefall gilt auch, wer 2026 als Alleinstehender nicht mehr als 1.582 Euro brutto im Monat hat, mit einem Angehörigen nicht mehr als 2.175,25 Euro. Wer diese Grenze knapp überschreitet, kann über die gleitende Härtefallregelung einen höheren Zuschuss erhalten.
Tipp: Bonusheft prüfen
Die regelmäßige jährliche Zahnkontrolle weisen Versicherte durch Stempel im „Bonusheft“ nach. Wer das Heft nicht findet, sollte in der Zahnarztpraxis nachfragen. Dort sind die Kontrolluntersuchungen dokumentiert, und fehlende Einträge lassen sich oft nachtragen. Ein lückenloses Bonusheft bringt auch nach der Kürzung einen deutlich höheren Kassenzuschuss.
