Oldenburg (DRV). Im voraus geplant und genau auf berufliche und familiäre Gegebenheiten abgestimmt: Das ist die Reha, wie die meisten Menschen sie kennen. Doch nach einem akuten Herzinfarkt oder einer Bandscheibenoperation sieht die Lage anders aus. Dann ist keine lange Planung im Vorwege möglich, die Hilfe muss sofort erfolgen. Und das bedeutet nach einem Krankenhausaufenthalt häufig die direkte Anschlussrehabilitation (AHB).
Spätestens zwei Wochen nach der Entlassung
Dafür sind allerdings besondere Voraussetzungen erforderlich. Die Anschluss-Reha soll spätestens 14 Tage nach dem Ende der Behandlung im Krankenhaus beginnen. Sie erfolgt in in ausgewählten Einrichtungen und umfasst alle therapeutischen Leistungen, die zum Erreichen des Rehabilitationszieles erforderlich sind. Ziel ist die Wiederherstellung der Gesundheit und eine Rückkehr der Patienten in das Berufs- und Alltagsleben.
Antrags-Prüfung durch die Rentenversicherung
Bei der Antragstellung unterstützt der Sozialdienst des Krankenhauses. Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt durch den zuständigen Rentenversicherungsträger. Die AHB kann sowohl stationär als auch ganztägig ambulant durchgeführt werden und dauert in der Regel 3 Wochen, kann aber verkürzt oder verlängert werden
Die Anschluss-Rehabilitation beinhaltet Diagnostik, Aufklärung und Information zu der jeweiligen Erkrankung und den beeinträchtigten Funktionen. Es werden Therapieziele gemeinsam zwischen Rehabilitationsteam und Patient entwickelt. Bewältigungsstrategien werden erlernt, um auch beruflichen Problemlagen zu begegnen.
