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Für Krankschreibung bei Erkältung jetzt wieder Arztbesuch nötig

Ab diesem Montag sind telefonische Krankschreibungen nicht mehr möglich. Ärzte, Krankenhäuser und viele andere sind dagegen.

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Berlin (dpa). Arbeitnehmer, die sich wegen einer Erkältung krankschreiben lassen wollen, müssen dafür ab diesem Montag wieder beim Arzt vorsprechen. Eine telefonische Krankschreibung ist nicht mehr möglich. Die entsprechende Ausnahmeregelung hatte der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und gesetzlichen Krankenkassen (G-BA) am Freitag nicht verlängert.

Gesundheitspolitiker, Gewerkschaften und Verbraucherschützer hatten das massiv kritisiert und Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) aufgefordert, die Entscheidung außer Kraft zu setzen und telefonische Krankschreibungen weiterhin zu ermöglichen.

Gegen den Willen der Ärzte und Krankenhäuser

Das Bundesgesundheitsministerium hatte auf Nachfrage darauf verwiesen, dass es sich um eine Entscheidung der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen handele. Der G-BA Vorsitzende Josef Hecken hatte das Auslaufen der Regelung mit einer deutlichen Verlangsamung der Dynamik im Zusammenhang mit der Corona-Krise begründet.

Ärzte und Kliniken betonten dagegen, die Entscheidung, telefonische Krankschreibungen nicht mehr zu ermöglichen, sei gegen ihren Willen getroffen worden. Sie sei weder für die Praxen noch für die Patienten gut, hieß von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die die Praxisärzte vertritt.

Krankenkassen und Vorsitzender des G-BA sind mehrheitlich für Arztbesuch

Der Beschluss sei vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und dem unparteiischen Vorsitzenden des G-BA getroffen worden, gegen die Stimmen der Ärzte, Zahnärzte und der Krankenhäuser, hieß es von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Das Beschlussgremium des Bundesausschusses ist mit drei unparteiischen Mitgliedern, fünf Vertretern der Krankenkassen und insgesamt fünf Ärzte- und Klinikvertretern besetzt.


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