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Für Therapie psychischer Erkrankungen auch Reha-Angebote nutzen

Auf der Agenda des diesjährigen Reha-Kolloquiums standen auch neueste Erkenntnisse aus der Rehabilitation psychischer und psychosomatischer Erkrankungen.

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Frau im Stuhlkreis in Gruppentherapie wird getröstet. Bild: IMAGO / Shotshop / Monkey Business 2

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Bremen (drv). Das Krankheitsspektrum in der medizinischen Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung verändert sich. So ist der Anteil von Rehabilitationen wegen psychischer und psychosomatischer Erkrankungen deutlich gestiegen. Insbesondere Frauen nehmen diese in Anspruch, hier macht der Anteil rund 21 Prozent der Reha-Leistungen aus. Bei den Männern sind es rund 13 Prozent.

„Psychische Erkrankungen sind gekennzeichnet durch eine hohe Komorbidität mit körperlichen Erkrankungen. Sie nehmen häufig einen chronischen oder rezidivierenden Verlauf, so dass die gesamte Lebensspanne der Erkrankten betroffen sein kann“, erläutert Brigitte Gross, Direktorin der Deutschen Rentenversicherung Bund, die besondere Herausforderung bei der Behandlung. Darüber hinaus beeinträchtigen psychische und psychosomatische Erkrankungen in besonderem Maße die berufliche Leistungsfähigkeit und führen in vielen Fällen zum Ausscheiden Betroffener aus dem Beruf in die Erwerbsminderungsrente.

Um psychische Krankheiten bestmöglich behandeln zu können und eine Chronifizierung zu vermeiden, hat die Regierungskommission zur Reform und Weiterentwicklung der Krankenhausversorgung für Psychiatrie, Psychosomatik und Kinder- und Jugendpsychiatrie Vorschläge entwickelt. Geplant sind eine bessere Verzahnung von Erwachsenenpsychiatrie und Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie die Etablierung einer Versorgung psychischer Erkrankungen vermehrt an Kliniken der somatischen Versorgung, um eine ganzheitliche Behandlung zu ermöglichen. Übergeordnetes Ziel ist die Förderung einer sektorübergreifenden Therapie.

 Medizinische Rehabilitation bei Reform mitdenken

Bei der Behandlung psychischer Erkrankungen spielt die medizinische Rehabilitation eine wesentliche Rolle und das System der Akutversorgung im Krankenhaus und das System der Rehabilitation sind eng miteinander verzahnt. „Reformen dieser Systeme müssen deshalb im Sinne einer ganzheitlichen Therapie sowohl die akute kurative Medizin als auch die rehabilitative Medizin berücksichtigen“, betont Brigitte Gross.

Als Teil der Sozialversicherung ist es das Ziel der Deutschen Rentenversicherung, den Betroffenen durch Rehabilitationsleistungen so gut wie möglich zu helfen. Dies betrifft insbesondere auch die nicht-medizinische Seite der Erkrankung, also die Folgen für die berufliche und soziale Teilhabe. So bietet die Rentenversicherung in speziellen Fachkliniken vielfältige Reha-Leistungen an, um die berufliche Teilhabe psychisch erkrankter Menschen zu fördern. Die psychotherapeutisch-psychosomatische Rehabilitation kann stationär oder ganztägig-ambulant stattfinden. Neben der medizinischen Rehabilitation stehen für die berufliche Rehabilitation Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) zur Verfügung.

„Im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation bietet die Psychosomatische Rehabilitationsnachsorge gruppentherapeutische ambulante Leistungen, die Betroffenen helfen, in der Rehabilitation erlernte Strategien auch in ihrem gewohnten sozialen und beruflichen Umfeld umzusetzen und so den Rehabilitationserfolg zu sichern“, erläuterte Gross.

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