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Hausärzte warnen vor Kassen-Zugriff auf Patientenakten

Werden Patientinnen und Patienten mit einem neuen Digitalgesetz besser vor Krankheiten geschützt – oder werden sie neuen Risiken anderer Art ausgesetzt? Darüber streiten Ärzte und Krankenkassen.

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Krankenkassen-App mit elektronischer Patientenakte auf Smartphone. Bild: IMAGO / Rüdiger Wölk

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Berlin (dpa). Deutschlands Hausärztinnen und Hausärzte warnen vor geplanten Möglichkeiten für die Krankenkassen, Einsicht in die elektronischen Patientenakten (ePA) der Versicherten zu nehmen. „Das wäre ein Dammbruch und würde das Vertrauen der Menschen in die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiter schwächen“, sagte Markus Blumenthal-Beier, einer der zwei Vorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands, im „Spiegel“.

Die geplante entsprechende Regelung sieht als Voraussetzung einer Einsichtnahme die Zustimmung der Versicherten voraus. Sie ist in einem derzeit im Bundestag beratenen Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen enthalten, das noch die Vorgängerin von Gesundheitsminister Carsten Linnemann, Nina Warken (beide CDU), zum Ende ihrer Amtszeit vorgelegt hatte.

Was ist mit dem Digitalgesetz geplant?

Eine Regelung des Entwurfs sieht vor, dass Kranken- und Pflegekassen Daten aus einer ePA verarbeiten dürfen, wenn ihnen diese mit Einwilligung des Versicherten zur Verfügung gestellt werden und sie der Erkennung bestimmter Leiden und Risiken dienen. Das sind unter anderem seltene Erkrankungen, Krebs, schwere Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder drohende Pflegebedürftigkeit. Auch ob nach offiziellen Empfehlungen Anlass für eine Impfung besteht, soll so erkannt werden können.

Generell will die Regierung mit dem Gesetz die Möglichkeiten der Digitalisierung für Versicherte, Ärzte oder Kliniken mit verschiedenen Schritten stärker in die Versorgung bringen. Zudem sollen Forscherinnen und Forscher Gesundheitsdaten besser nutzen können.

Ärzte fordern Aufklärung der Patienten

Blumenthal-Beier mahnte, beim Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient dürfe „es keinen Verhandlungsspielraum geben“. Die Menschen müssten auf die Folgen ihrer Entscheidung hingewiesen werden. Der Verbandschef zweifelte an der Transparenz der erforderlichen Einwilligungen. Ein bloßer Hinweis in den Geschäftsbedingungen dürfe „kein Freifahrtschein sein, um in die intimsten Daten der Patienten zu schauen“.

Der Krankenkassen-Spitzenverband wies die Warnungen zurück. „Die verantwortungsvolle Auswertung solcher Daten kann einen großen Mehrwert für die Versicherten haben“, sagte Verbandssprecher Florian Lanz. Durch die frühen Hinweise könnten Erkrankungen rechtzeitig erkannt und bestenfalls schwere Verläufe vermieden werden.


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