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Hautkrebs weiter auf dem Vormarsch

Die Kaufmännische Krankenkasse meldet deutlich gestiegene Zahlen von Hautkrebs. Auffällig sind die großen regionalen Unterschiede.

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Ein Dermatologin untersucht die Schulter einer Frau mit einer Lupe. Bild: IMAGO / emil umdorf

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Hannover (iv/khk). Die Zahl der behandelten Fälle von Hautkrebs ist laut einer Analyse der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) in den vergangenen zehn Jahren stark gestiegen.

Demnach waren im zweiten Corona-Jahr 2021 bundesweit rund 65 Prozent mehr Menschen wegen weißem Hautkrebs in ärztlicher Behandlung als 2011. Beim bösartigen, lebensbedrohlichen schwarzen Hautkrebs (malignes Melanom) nahmen die Erkrankungen bei KKH-Versicherten in den vergangenen zehn Jahren um rund 37 Prozent zu.

Auffällig sind die großen Unterschiede von Bundesland zu Bundesland:

  • Spitzenreiter ist laut den Daten der Krankenkasse Sachsen mit einer Zunahme der Fälle von 133 Prozent bei weißem und von 94 Prozent bei schwarzem Hautkrebs.
  • Es folgt das Saarland mit einem Anstieg von 116 beziehungsweise 78 Prozent.
  • Am geringsten stieg die Zahl Betroffener mit weißem Hautkrebs von 2011 auf 2021 dagegen in Hamburg (rund 36 Prozent) und Bayern (rund 46 Prozent) sowie die der Patienten mit schwarzem Hautkrebs in Hamburg und Thüringen (18 beziehungsweise 19 Prozent).

Klimawandel erhöht Risiko für Sonnenschäden

Der Klimawandel mit den zunehmend heißeren Sommern, mehr Sonnenstunden und das veränderte Freizeitverhalten mit mehr Outdoor-Aktivitäten führe dazu, dass die Menschen häufiger der schädlichen UIV-Strahlung ausgesetzt seien, so die Krankenkasse. Jeder solle sich mit einfachen Maßnahmen vor der Sonne schützen. Das gelte insbesondere für Menschen mit empfindlicher, heller Haut, für Kinder und Menschen mit familiärer Vorbelastung.

Die Krankenkasse empfiehlt gründliches Eincremen mit Sonnencreme mindestens mit Lichtschutzfaktor 30 und ausgewiesenem UV-A-Schutz, leichte schützende Kleidung samt Sonnenhut und Aufenthalte im Schatten statt in der prallen Sonne.

Kostenlose Vorsorgeuntersuchung

Gesetzlich Krankenversicherte ab 35 Jahren haben zudem alle zwei Jahre Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Hautkrebs bei einem Hautarzt oder zertifizierten Hausarzt. Die Kosten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen.

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