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Höherer Zusatzbeitrag: Krankenkassen müssen nicht per Post informieren

Viele Krankenkassen erhöhen voraussichtlich 2023 ihre Beitäge. Auf ein Info-Schreiben können sich Versicherte aber nicht verlassen.

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Eine Gesundheitskarte mit Bild steckt in einer Computertastatur. photothek © Ute Grabowsky

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Düsseldorf (dpa/tmn). Zum Jahreswechsel können gesetzliche Krankenkassen den Zusatzbeitrag für Versicherte anheben. Erwartet wird ein Anstieg von durchschnittlich 0,3 Prozentpunkten. Ob eine Kasse die Zusatzbeiträge erhöht, und falls ja in welchem Umfang, hängt von ihrer wirtschaftlichen Situation ab.

Wichtig zu wissen: Die Kasse muss ihre Versicherten darüber nicht mit einem gesonderten Schreiben informieren. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin.

Stattdessen reicht eine Information auf der Webseite der Kasse oder im Mitgliedermagazin spätestens einen Monat vor der Erhöhung aus. Versicherte sollten daher die Augen offenhalten, falls sie von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollen.

Neue Kasse erledigt den Papierkram

Das können sie im Falle einer Erhöhung bis zum Ende des Monats ausüben, in dem der neue Zusatzbeitrag gilt, so die Verbraucherzentrale. Dafür reicht es aus, eine neue Kasse zu wählen, diese übernimmt alle weiteren Formalitäten.

Wie hoch der Zusatzbeitrag einer Krankenkasse im Vergleich zur Konkurrenz ausfällt, können Versicherte zum Beispiel auf einer Vergleichsseite des GKV-Spitzenverbands einsehen.

Laut den Verbraucherschützern liegt der höchste Zusatzbeitragssatz derzeit bei 1,7 Prozent. Der allgemeine Beitragssatz ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich. Er liegt einheitlich bei 14,6 Prozent.

Leistungen nicht aus dem Blick verlieren

Ob sich ein Wechsel wirklich lohnt, sollten Versicherte individuell überlegen und nicht allein von der Höhe des Zusatzbeitrags abhängig machen. Laut der Verbraucherzentrale sind die Leistungen der Kassen zwar zu mehr als 90 Prozent identisch.

Unterschiede gebe es aber etwa bei freiwilligen Zusatzleistungen wie Vorsorgeangeboten, Reiseimpfungen oder speziellen Angeboten für Schwangere und Kinder. Auch die Frage, ob es Geschäftsstellen vor Ort gibt, kann für Versicherte ein Kriterium sein.

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