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Hüftprothese: Schadenersatz bei falscher OP-Anleitung

Ein Patient kommt durch ein falsch implantiertes Hüftgelenk zu Schaden. Der Fehler lag allerdings nicht an den Ärzten, urteilt das Gericht.

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Alter Mann im Rollstuhl wird von Pflegerin einen Gang im Pflegeheim entlang geschoben.

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Karlsruhe (dpa/tmn). Kommt ein Mensch durch ein defektes Produkt zu Schaden, muss der Hersteller Schadensersatz zahlen. Das kann auch der Fall sein, wenn eine Prothese wegen einer fehlerhaften OP-Anleitung falsch implantiert wird. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Aktenzeichen: 14 U 171/1), auf das die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.

Die Hüftprothese war nicht fest genug montiert

In dem Fall ging es um einen Mann, der wegen eines verschlissenen Hüftgelenks eine Großkopfprothese eingesetzt bekam. Einige Jahre später musste er erneut operiert werden – dabei stellten die Ärzte fest, dass an zwei Stellen in der Hüfte Knochen abgebaut war. Zudem fanden sie eine gräuliche Masse, die optisch einer Maultaschenfüllung ähnelte, wie es in der Mitteilung des Gerichts heißt.

Das Problem: Beim Einsetzen der Prothese hatten die Ärzte eine Steckverbindung mit zu wenig Kraft zusammengefügt. Dadurch habe sie über die Jahre Metall abgegeben – und das hat zu den Schäden geführt.

Fehlerhafte Anleitung – der Hersteller muss Schadenersatz leisten

Ein Verschulden der Ärzte lag nicht vor, sie hatten sich nur an die Anleitung des Herstellers gehalten. In der Anleitung stand, dass ein leichter Schlag ausreicht. Mehrere Sachverständige stellten aber vor Gericht fest, dass für eine korrekte Montage sehr kräftige Schläge nötig gewesen wären.

Der Fehler lag also beim Hersteller. Der musste dem Mann Schadenersatz sowie 25.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das Oberlandesgericht bestätigte die entsprechende Entscheidung der Vorinstanz und wies die Berufung des Herstellers zurück.

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