Ihre-Vorsorge Logo

Was Patienten bei Verdacht auf Behandlungsfehler tun können

Die die Folgen von Behandlungsfehlern können für Patienten beträchtlich sein. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu im Überblick:

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Rentnerin und Arzt lächelnd im Patientengespräch. Bild: IMAGO / Shotshop / Monkey Business

© Nicht definiert

Berlin/Düsseldorf (dpa/tmn). Wenn Ärzte einen Fehler machen, haben Patienten womöglich Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu im Überblick, beantwortet von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und dem Bundesgesundheitsministerium:

Was sind Behandlungsfehler?

Fehlerquellen gibt es viele – nicht nur bei Therapie oder Operation. Auch bei einem Beratungs- oder Aufklärungsgespräch kann etwas schief gehen, eine Diagnose kann falsch sein, Hygienestandards können verletzt werden. Und natürlich können statt Ärzten auch Pfleger oder Hebammen zum Beispiel einen Fehler machen.

Was mache ich, wenn ich den Verdacht habe, dass ein Fehler passiert ist?

Vor allem nicht ewig warten: Nach drei Jahren verjähren die Ansprüche. Das Ministerium empfiehlt zunächst ein Gespräch mit dem Arzt. Vielleicht lassen sich Missverständnisse oder Fragen dann direkt klären. Bei der Gelegenheit können Patienten auch Einsicht in ihre Patientenakte verlangen. Den darf der Arzt nur in Ausnahmefällen verwehren.

Das Gespräch hat nichts gebracht – und der Verdacht erhärtet sich. Was nun?

Dann sollten Patienten sich Unterstützung holen. Ansprechpartner dafür ist in der Regel die Krankenkasse. Alternativ können sich Betroffene zum Beispiel an die Unabhängige Patientenberatung oder an Selbsthilfe-Organisationen wenden. Krankenhäuser haben oft auch eigene Beschwerdestellen für Patienten.

Wie geht es dann weiter?

Die Krankenkasse kann bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler ein Gutachten in Auftrag geben. Stellt der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) tatsächlich einen Fehler fest, können Patienten vor Gericht ziehen. Alternativ haben Ärzte- und Zahnärztekammern oft eigene Gutachter und Schlichtungsstellen. Die Teilnahme an den entsprechenden Verfahren ist für Patienten meistens kostenlos.

Weitere Informationen:

www.bundesgesundheitsministerium.de

Ratgeber für Patientenrechte beim Bundesgesundheitsministerium (PDF)

www.verbraucherzentrale.de

Tipps der Verbraucherzentrale NRW

Weitere Artikel

Time
5 Minuten

Wenn der Partner oder die Kollegin zusammenbricht, kommt es auf jede Sekunde an. Doch viele sind in Sachen Wiederbelebung unsicher. Welche Folgen das hat – und welche Hoffnung auf der Jugend ruht.

Time
3 Minuten

Luft anhalten, Kopfstand turnen, sich erschrecken lassen: Es gibt einiges, das Schluckauf in die Flucht schlagen soll. Experten erklären, wie das Hicksen entsteht, und was alle Tipps gemeinsam haben.

Time
2 Minuten

In Frankfurt treffen sich ab Mittwoch rund 1000 Altersmediziner und Altersforscher. Ein Thema des Kongresses ist die Suche nach dem ewigen Leben.

Time
2 Minuten

Lungenkrebs-Screening für Raucher, Früherkennung für Brust und Darm: Mehr als eine halbe Million Menschen erkrankt jährlich an Krebs. Was man tun kann und was sich für Versicherte geändert hat.

Time
4 Minuten

Die Krankenkasse kündigt eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst an? Das kann Krankengeld und sogar den Job kosten. Was Arbeitnehmer wissen sollten.

Time
2 Minuten

Wer betreut die im Haushalt lebenden Kinder während einer Reha-Maßnahme? Die Deutsche Rentenversicherung kann helfen.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026