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J1: Das steckt hinter dem Gesundheitscheck für Jugendliche

Die meisten Familien nehmen die U-Untersuchungen in der Kinderarztpraxis wahr. Geht es um die J1-Untersuchung, sieht es anders aus.

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Arzt erklärt junger Patientin medizinische Unterlagen. Bild: IMAGO / Jochen Tack /  imago stock&people

© Nicht definiert

Köln (dpa/tmn). In einem Moment war alles gut, im nächsten trüben abgrundtiefe Selbstzweifel alles. Dazu verändert sich der Körper: Die Beine schmerzen, die Haut rastet aus. So kann Pubertät aussehen – und Jugendlichen ganz schön viel abverlangen. 

Ist trotz all dieser emotionaler und körperlicher Veränderungen gesundheitlich alles in Ordnung? Die J1-Untersuchung bietet für Jugendliche eine Gelegenheit, das einmal checken zu lassen. Hintergrund: So manche Erkrankung zeigt sich erstmals im Jugendalter. Antworten auf vier wichtige Fragen: 

Wann ist die J1-Untersuchung angesagt? 

Sie wird im Alter zwischen 12 und 14 Jahren in Kinder- und Jugendarztpraxen sowie in Hausarztpraxen angeboten. Sie ist kostenlos. 

Die Teilnahme daran ist freiwillig. Laut dem Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) nehmen weniger als die Hälfte der Familien die J1-Untersuchung in Anspruch. Zum Vergleich: Bei den U-Untersuchungen sind es mehr als 90 Prozent. 

Was passiert bei der J1-Untersuchung? 

Der Termin dauert laut BIÖG etwa eine halbe Stunde und umfasst diese Bausteine: 

1. Vorgespräch über den Gesundheitszustand: Hier fragt Arzt oder Ärztin unter anderem gesundheitliche Beschwerden und bestehende Erkrankungen ab.

2. Körperliche Untersuchung: Dabei misst der Arzt bzw. die Ärztin unter anderem Körpergröße und Gewicht, hört Herz und Lunge ab und bestimmt den Blutdruck. Wenn der oder die Jugendliche einverstanden ist, erfolgt auch ein Blick auf die Genitalien. Teil der Untersuchung ist zudem eine Urinprobe.

3. Besprechung der Untersuchungsergebnisse und Beratung: Dieser Teil der J1 ist als geschützter Raum gedacht, in dem Jugendliche Themen ansprechen können, die sie gerade beschäftigen oder zu denen sie Fragen haben – ganz egal, ob es um psychische Probleme, unreine Haut, Sex oder Drogen geht.

4. Impfcheck: Dabei wirft der Arzt oder die Ärztin einen Blick in den Impfpass – und berät zu gegebenenfalls fehlenden Impfungen. Laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sind etwa die Impfungen gegen Hepatitis B und Humane Papillomviren (HPV) wichtig vor dem ersten Sex.

Was müssen Jugendliche zum Termin mitbringen? 

Diese Dinge sollten Jugendliche dabeihaben: 

  • Versichertenkarte der Krankenkasse
  • Impfpass
  • falls vorhanden: das gelbe U-Untersuchungsheft

Manchmal bittet die Arztpraxis darum, vorab einen Fragebogen auszufüllen – auch denn sollte man dann dabeihaben. 

Erfahren die Eltern von den J1-Ergebnissen? 

Jugendliche können allein – also ohne ihre Eltern – zur J1-Untersuchung gehen. Wer möchte, kann aber einen Freund oder eine Freundin mitbringen. 

Was im Sprechzimmer Thema ist, bleibt auch dort: Die ärztliche Schweigepflicht gilt nämlich auch für Patientinnen und Patienten unter 18 Jahren. Jugendliche dürfen also selbst entscheiden, ob die Arztpraxis die Eltern über die Ergebnisse der J1 informieren soll. 

Ausnahme: Wird eine schwerwiegende Krankheit festgestellt, werden die Eltern darüber in Kenntnis gesetzt.


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