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Karies so früh wie möglich vorbeugen

Erweiterte Früherkennung und Vorsorge: Neue Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sollen helfen, Karies bei Kleinkindern zu vermeiden.

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Zahnarzt untersucht Patientin. Bild: IMAGO / Westend61 / Andràs Benitez

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Bad Homburg/Berlin (kjs/G-BA). Der Leistungsanspruch auf zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen für Kinder wird ausgeweitet. Das hat kürzlich der Gemeinsame Bundeausschuss (G-BA) beschlossen.

Ziel der Erweiterung des Leistungsspektrum ist es, frühkindliche Karies zu verringern. Ab 1. Juli 2019 werden erstmals auch Kleinkinder unter drei Jahren in das Früherkennungsprogramm einbezogen.

Kariesrisiko reduzieren

Bisher haben Kinder zwischen dem dritten und vollendeten sechsten Lebensjahr Anspruch auf drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Zum Leistungsumfang gehört insbesondere, dass der Zahnarzt die Mundhöhle untersucht, das Kariesrisiko des Kindes einschätzt, zu Ernährungsrisiken durch zuckerhaltige Speisen und Getränke und zur richtigen Mundhygiene berät und gegebenenfalls fluoridhaltige Zahnpasta zur Schmelzhärtung empfiehlt.

Bei hohem Kariesrisiko können die Zähne des Kindes ab dem 30. Lebensmonat zweimal pro Kalenderhalbjahr zusätzlich mit Fluoridlack behandelt werden.

Erweiterte Leistungen zur Früherkennung

Das sind die wichtigsten neuen zahnärztlichen Früherkennungsleistungen für Kinder:

  • Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen können zukünftig bereits ab dem sechsten Lebensmonat wahrgenommen werden.
  • Zwischen dem sechsten und 34. Lebensmonat besteht nun ein neuer Anspruch auf drei Früherkennungsuntersuchungen. Diese sind zeitlich auf die U-Untersuchungen abgestimmt.
  • Kinder zwischen dem 34. Lebensmonat und dem vollendeten sechsten Lebensjahr haben weiterhin unverändert Anspruch auf drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen.
Im Rahmen der neu eingeführten Früherkennungsuntersuchungen vor dem 34. Lebensmonat soll der Zahnarzt die Betreuungspersonen beispielsweise auch über die Ursachen von Erkrankungen im Mund aufklären und die Anwendung von Fluoridierungsmitteln wie Zahnpasta erfragen.

Auftrag von Fluoridlack

Das Auftragen von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung wird für Kinder zwischen dem sechsten und 34. Lebensmonat Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Der neue Anspruch besteht zweimal je Kalenderhalbjahr.

Fluoridlack trägt durch die Remineralisierung der Zahnoberfläche dazu bei, das Entstehen und das Fortschreiten von Karies zu verhindern. Kinder zwischen dem 34. Lebensmonat und dem vollendeten sechsten Lebensjahr haben weiterhin unverändert Anspruch auf Fluoridierung bei hohem Kariesrisiko.


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