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Keine Amalgam-Füllungen mehr: Was die Kasse zahlt

Karies im Backenzahn: Wer in dem Fall bislang eine Füllung ohne Zuzahlung wollte, konnte sich für Amalgam entscheiden. Seit Jahresbeginn ist das Material verboten. Was bedeutet das für Patienten?

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Zahnarzt untersucht Patientin. Bild: IMAGO / Westend61 / Andràs Benitez

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Düsseldorf (dpa/tmn). Seit dem 1. Januar 2025 ist die Verwendung von Amalgam für neue Zahnfüllungen in der gesamten Europäischen Union (EU) verboten. Nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen - etwa bei Allergien gegen andere Materialien - ist die Verwendung von Amalgam bis Ende 2029 noch möglich, erklärt die Verbraucherzentrale. 

Der Anspruch auf kostenfreie Zahnfüllungen für gesetzlich Versicherte bleibt aber bestehen - auch wenn die künftig nicht mehr aus Amalgam bestehen wird. Das bedeutet, dass Patientinnen und Patienten in der Zahnarztpraxis weiterhin eine Füllung ohne Zuzahlung erhalten können. Darauf haben sich der GKV-Spitzenverband und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) verständigt.

Grund für das Verbot ist, dass Amalgam zur Hälfte aus Quecksilber besteht - ein giftiges Metall. Obwohl die gesundheitlichen Risiken für Patienten mit Amalgamfüllungen als gering eingeschätzt werden, ist die Belastung für die Umwelt durch die Entsorgung von Amalgam ein Hauptgrund für das Verbot.

Was statt Amalgam zum Einsatz kommt

Doch welche Füllung ist zukünftig die zuzahlungsfreie Option? Im Seitenzahnbereich kommen in diesem Fall künftig in der Regel sogenannte selbstadhäsive Materialien zum Einsatz, heißt es von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung. Sie sind selbsthaftend und werden in mehreren Schichten eingebracht. In Ausnahmefällen können auch sogenannte Bulkfill-Komposite, die schneller aushärten, von den Krankenkassen übernommen werden.

Für Patientinnen und Patienten, die sich für langlebigere und ästhetisch hochwertigere Materialien wie Keramik oder Gold entscheiden, fallen weiterhin Zuzahlungen an. Diese Materialien werden nicht vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Was ist mit bestehenden Amalgam-Füllungen? 

Bereits bestehende Amalgamfüllungen können weiterhin im Mund verbleiben, es sei denn, der Patient wünscht deren Austausch. Sie stellen für die Gesundheit keine Gefahr dar, sollten daher nicht leichtfertig herausgebohrt werden. 

Die Amalgam-Füllung ist im Übrigen schon länger auf dem Rückzug, wie es von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz heißt. Im Jahr 2023 bekamen lediglich 3,5 Prozent der Füllungspatientinnen und -patienten eine Amalgam-Variante im Seitenzahnbereich. Das geht aus dem Zahnreport 2024 der Krankenkasse Barmer hervor.


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