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Krankenkasse muss Folge-OP für Brustangleichung bezahlen

Urteil: Die Krankenversicherung muss auch die Kosten einer Folge-Operation tragen, wenn diese im Rahmen der Behandlung notwendig ist.

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Chirurgen im Operationssaal. Bild: IMAGO / YAY Images /moodboard

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Celle (dpa/lni). Bei einer medizinisch notwendigen Brust-OP muss die Krankenversicherung laut einem Gerichtsurteil auch für notwendige Folgeoperationen aufkommen. Wie das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) am Montag in Celle mitteilte, bekommt eine 33-jährige Klägerin demnach die Kosten für eine brustangleichende Folgeoperation bezahlt. Die Frau hatte eine anlagebedingte Fehlbildung der Brust und wurde 2017 auf Kosten der Krankenversicherung das erste Mal operiert.

Krankenkasse muss für alle Kosten aufkommen

Ein halbes Jahr nach dem Eingriff stellte die Klägerin fest, dass die Asymmetrie ihrer Brüste nicht vollständig behoben war. Die Krankenkasse lehnte es jedoch ab, für die Kosten einer zweiten Operation aufzukommen. Die Begründung: Sie habe ursprünglich einer Korrektur mit einem Implantat zugestimmt. Die Ärzte verwendeten für die Transplantation jedoch Eigenfett der Frau. Wenn die Krankenkasse die Notwendigkeit einer Behandlung bejaht habe, müsse sie für alle Kosten aufkommen, befand das Gericht. Die medizinische Entscheidung über den konkreten Behandlungsweg liege aber bei den Ärzten.


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