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Krankenkassen-Gutachter: 2826 Schäden durch Behandlungsfehler

Auch Ärzte machen Fehler. Manchmal entsteht dabei gesundheitlicher Schaden. Bei Verdacht sollten sich Betroffene an ihre Krankenkasse wenden.

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Arzt mit älterer Patientin im Gespräch. Bild: IMAGO / Cavan Images /  imago stock&people

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Berlin (dpa). Gutachter der Krankenkassen haben im vergangenen Jahr in 2826 Fällen Behandlungsfehler festgestellt, die zu gesundheitlichen Schäden bei Patienten geführt haben. Insgesamt erstellten die Expertinnen und Experten 14.042 Gutachten, nachdem Patienten sich wegen vermuteter Behandlungsfehler beschwert hatten, wie der Medizinische Dienst der Krankenkassen in seiner jährlichen Statistik am Dienstag mitteilte. Fast jedes dritte Gutachten (4099) kam demnach zu dem Schluss, dass ein Behandlungsfehler vorlag, in jedem fünften Fall (2826) wurde ein gesundheitlicher Schaden durch den Behandlungsfehler konstatiert.

Behandlungsfehler an Krankenkasse melden

Bei einem Verdacht können sich Patienten an ihre Krankenkasse wenden, die dann entsprechende Expertengutachten in Auftrag gibt. Die Zahlen bewegen sich seit Jahren auf ähnlichem Niveau. Rückschlüsse auf die allgemeine Fehlerhäufigkeit bei medizinischen Behandlungen können daraus nicht gezogen werden, da es keine zentrale Erfassung gibt. So gibt es neben Beschwerdemöglichkeiten bei den Kassen auch bei der Ärzteschaft Beschwerdestellen, manche Patienten wenden sich auch direkt an Anwälte und Gerichte und viele Fälle dürften auch gar nicht bemerkt oder gemeldet werden.

„Unsere Zahlen zeigen nur einen kleinen Ausschnitt eines Problems, das engagierter angegangen werden muss“, sagte der Geschäftsführer des medizinischen Dienstes, Stefan Gronemeyer. Er forderte „systematische Anstrengungen zur Reduzierung vermeidbarer unerwünschter Ereignisse, die schwere Schädigungen verursachen können.“


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