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Krankenkassen wollen Kosten für Corona-Massentests nicht tragen

Die Zahl der Corona-Testungen soll auf bis zu viereinhalb Millionen pro Woche erhöht werden. AOK-Chef fordert Kostenübernahme durch die Länder.

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Forschen im Labor – Bildnachweis: stocksy.com © Victor Torres

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Berlin (dpa). Die Krankenkassen machen Front gegen Pläne von Gesundheitsminister Jens Spahn, wonach sie die Kosten von Corona-Tests auch bei einer starken Erhöhung der Testzahlen tragen sollen. Die große Koalition will die Zahl der Tests massiv ausweiten, die gesetzlichen Krankenkassen sollen nach diesen Plänen auch die Kosten für symptomunabhängige Tests übernehmen. Bisher wird in der Regel nur bei einem begründeten Verdacht auf Corona getestet.

AOK-Chef sieht Ausgabenverantwortung bei den Ländern

Zwar sei das Ziel des Gesetzes zu begrüßen, schnell flächendeckende Testungen zu ermöglichen, sagte der Chef des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Donnerstag). „Klar ist aber auch, dass es sich hierbei um eine Maßnahme zum allgemeinen Bevölkerungsschutz handelt. Infektionsschutz und Seuchenbekämpfung gehören zur Gefahrenabwehr, für die grundsätzlich die Länder die Aufgaben- und Ausgabenverantwortung tragen“, so der Verbandschef. Daher sei die Übertragung der Kosten auf die Kassen „rechtlich fragwürdig“.

Gesundheitsminister will Zahl der Corona-Tests deutlich steigern

Spahn plant Medienberichten zufolge, die Zahl der Corona-Tests von derzeit wöchentlich 650.000 auf bis zu viereinhalb Millionen zu steigern. Durch die flächendeckenden Untersuchungen sollen der schrittweise Ausstieg aus den Kontaktbeschränkungen und die Rückkehr zum normalen Wirtschaftsleben ermöglicht werden. Die Kosten werden den Angaben zufolge auf bis zu 1,5 Milliarden Euro pro Monat geschätzt.

Litsch sagte, es müsse unterschieden werden zwischen der individuellen Gesundheitsvorsorge der Versicherten, für die die Kassen zuständig sei, und dem vom individuellen Versicherungsstatus unabhängigen allgemeinen Infektionsschutz, der in die Zuständigkeit der Gesundheitsbehörden falle. Die Krankenkassen seien keine „allgemeinen Infektionsschutzbehörden“.

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