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Krankenkassenbeiträge sollen nicht steigen

Die Bundesregierung will die Beitäge zur gesetzlichen Krankenversicherung stabil halten – notfalls mit mehr Geld vom Bund.

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Berlin (dpa). Die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sollen trotz der Milliardenkosten der Corona-Pandemie vor steigenden Beiträgen bewahrt werden. Geplant sei, bei Bedarf den Steuerzuschuss so zu erhöhen, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag das heutige Niveau von 1,3 Prozent nicht übersteigt, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Donnerstag aus Koalitionskreisen in Berlin. Wie das „Handelsblatt“ berichtete, sieht eine Formulierungshilfe der Regierung für die Koalitionsabgeordneten im Bundestag vor, dass dafür ein „abweichender Bundeszuschuss“ greifen soll.

Die konkrete Höhe des Zusatzbeitrags legen die Kassen jeweils selbst für ihre Mitglieder fest, sie können dabei vom Durchschnitt abweichen. Im Schnitt war der Aufschlag auf den allgemeinen Satz bereits in diesem Jahr wegen der gestiegenen Kosten der Corona-Krise um 0,2 Prozentpunkte gestiegen. Der Gesamtbeitrag umfasst den allgemeinen Satz von 14,6 Prozent und den kassenindividuellen Zusatzbeitrag.

Bereits geplant war, dass die Krankenversicherung für 2022 zunächst einen zusätzlichen Zuschuss von sieben Milliarden Euro erhält und die Milliardenspritze für die Kassen je nach Bedarf vergrößert oder verkleinert werden kann. Vorgesehen ist, dass dies Finanz- und Gesundheitsministerium mit Zustimmung des Bundestags bestimmen.

Krankenkassen befürchten 18-Milliarden-Loch

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung hatte auf eine deutlich größere Finanzspritze des Bundes für 2022 gedrungen. Absehbar sei eine Lücke von 18 Milliarden Euro. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte eine Anhebung des Zuschusses für 2022 um 12,5 Milliarden Euro auf dann insgesamt 27 Milliarden Euro vorgeschlagen. Für das laufende Jahr gibt der Bund bereits einen Extra-Zuschuss von 5 Milliarden Euro über die regulären 14,5 Milliarden Euro hinaus.

Die Regelungen zur Finanzspritze sollen gesetzlich mit dem geplanten Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) beschlossen werden. Ursprünglich war die Verabschiedung dieses Gesetzes für diesen Freitag vorgesehen. Doch ebenfalls gemeinsam mit dem GVWG soll die geplante Anbindung der Löhne in der Altenpflege an Tarife beschlossen werden, hieß es in Koalitionskreisen. Hier habe es in den Verhandlungen zwischen dem Gesundheits- und dem Arbeitsministerium sowie zwischen Union und SPD aber noch keinen Durchbruch gegeben.


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