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Krankschreibung per Telefon bei Erkältungen weiter möglich

Wer wegen einer Erkältung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung braucht, muss voerst weiterhin nicht persönlich beim Arzt erscheinen.

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Ärztin im Gespräch mit einer Patientin. Bild: IMAGO / agefotostock / andrei_r

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Berlin (dpa). Krankschreibungen wegen leichter Erkältungsbeschwerden bleiben wegen der andauernden Corona-Krise bis ins neue Jahr hinein auch telefonisch ohne Praxisbesuch möglich. Die Sonderregelung wird nochmals bis Ende März verlängert, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken am Donnerstag beschloss. Dies soll unnötige Kontakte reduzieren, um das Infektionsrisiko zu senken.

Krankschreibungen per Telefon sind damit weiterhin für bis zu sieben Tage möglich und können für weitere sieben Kalendertage verlängert werden. Ärztinnen und Ärzte müssen sich dafür durch „eingehende telefonische Befragung“ persönlich vom gesundheitlichen Zustand überzeugen. Die bisherige Sonderregelung lief bis Jahresende.

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