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Krankschreibung per Telefon doch weiter möglich

Die telefonische Krankschreibung sollte laut G-BA am 20. April auslaufen. Nun wird sie doch verlängert, vorerst bis zum 4. Mai.

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Frau mit Fieberthermometer im Mund

© Nicht definiert

Berlin (dpa). Arbeitnehmer mit Erkältungsbeschwerden können sich in der Corona-Krise auch weiterhin per Telefon vom Arzt krankschreiben lassen. Die entsprechende Sonderregelung sollte an diesem Montag eigentlich auslaufen, wird nun aber doch noch einmal bis vorerst 4. Mai verlängert, wie der Vorsitzende des dafür zuständigen Gemeinsamen Bundesausschusses im Gesundheitswesen (G-BA), Josef Hecken, am Montag mitteilte.

Sonderregelung läuft seit 20. März

Am 20. März war die Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung eingeführt worden. Bei einer Beratung am vergangenen Freitag hatte der Gemeinsame Bundesausschuss sie nicht mehr verlängert – gegen die Stimmen von Medizinern und Krankenhäusern. Das Gremium ist mit Vertretern von Ärzten, Kliniken, gesetzlichen Krankenkassen und unabhängigen Mitgliedern besetzt und legt fest, welche medizinischen Leistungen gesetzlich Versicherten zustehen.

Ärzte waren gegen das Auslaufen der telefonischen Krankschreibung

An der Entscheidung, die telefonische Krankschreibung auslaufen zu lassen, hatte es massive Kritik gegeben. Von „blankem Entsetzen“ sprach beispielsweise der Vorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt. Es könne nicht sein, dass einerseits an einem weitgehenden Kontaktverbot festgehalten werde und andererseits Patienten mit Infekten wieder die Praxen aufsuchten.

Sinneswandel beim G-BA: Verlängerung nun vorerst bis 4. Mai

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hatte dagegen das Auslaufen begrüßt. Mit der schrittweisen Normalisierung sei es ebenso richtig, zum Regelzustand zurückzukehren. G-BA-Chef Hecken sagte am Montag, alle Verantwortlichen müssten derzeit tagesaktuell und auf unsicherer Erkenntnislage neu abwägen und entscheiden.

Die Entscheidung zur Nicht-Verlängerung der telefonischen Krankschreibung sei am vergangenen Freitag nach Konsultation und in Kenntnis des für die Aufsicht zuständigen Bundesministeriums für Gesundheit getroffen worden.

Bevor die nun verlängerte Ausnahmeregelung am 4. Mai ausläuft, soll erneut über eine mögliche Verlängerung entschieden werden, hieß es.

Telefonische Krankschreibungen werden den Angaben zufolge jetzt auf eine Woche begrenzt und können „bei fortdauernder Erkrankung“ einmal verlängert werden. Der G-BA wies am Montag noch einmal darauf hin, dass Patienten bei Covid-19-Verdacht in jedem Fall immer zuerst telefonisch ihren Arzt konsultieren sollten, um das Vorgehen zu besprechen.

Weitere Informationen

www.g-ba.de
Pressemitteilung des G-BA

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