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Kritik an Reform des Medizinischen Dienstes

Reform der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung schwächt die Selbstverwaltung

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Gesundheitskarte der Krankenversicherung. Bild: IMAGO / Fotostand

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Bad Homburg/Berlin (kjs/GKV). Die Selbstverwaltung des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sieht in der vom Bundeskabinett beschlossenen Reform der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung eine strategische Schwächung der sozialen Selbstverwaltung.

Das „Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen“ – so der vollständige Titel des Reformwerks – sieht eine umfassende organisatorische Neuordnung der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) und des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung (MDS) vor. Der MDS soll vom GKV-Spitzenverband gelöst und künftig als Körperschaft des öffentlichen Rechts unter der Bezeichnung Medizinischer Dienst Bund (MD Bund) geführt werden. Die bisherigen MDKs werden zu Medizinischen Diensten (MDs) und sind Mitglieder des dann neu geschaffenen MD Bund.

Einfluss der Krankenkassen soll beschnitten werden

Bei den künftigen Medizinischen Diensten der Region soll nach dem Reformgesetz der Einfluss der Krankenkassen zurückgedrängt werden. Damit würden die Krankenkassen die finanzielle Kontrolle über die Verwendung der Beitragsgelder verlieren.

Hinzukommen soll, dass hauptamtlich bei Krankenkassen und deren Verbänden Beschäftigte künftig nicht mehr in den Verwaltungsrat der MDKs beziehungsweise des MDS gewählt werden dürfen. Auch aktive Selbstverwalter sollen davon ausgeschlossen werden. Dadurch würden benötigte Fachkenntnisse im Medizinischen Dienst von vornherein ausgeschlossen.

Begutachtungsgrundsätze und Rechtsauslegung entzweien sich

Sowohl für die Medizinischen Dienste als auch für die Krankenkassen sei es von elementarer Bedeutung, dass Begutachtungsgrundlagen mit der Rechtsauslegung der Krankenkassen übereinstimmen, heißt es in einer Stellungnahme des GKV. Daher müsse die Richtlinienkompetenz für leistungs- und vertragsrechtliche Fragestellung auch künftig beim GKV-Spitzenverband liegen.

Gefordert wird deshalb, dass die funktionierende Zusammenarbeit zwischen GKV-Spitzenverband und den Medizinischen Diensten weiterhin beibehalten werden solle. Zudem gefährde der Gesetzgeber die bisherige Sozialpartnerschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung. Dies gehe zu Lasten einer qualitativ hochwertigen und wirtschaftlichen Versorgung von rund 73 Millionen GKV-Versicherten.

Kritik an Rechnungsprüfung der Kliniken

Im Weiteren wird auch Kritik an den beabsichtigten Reformplänen bei den Krankenhaus-Abrechnungen geübt. Ab 2020 sollen die Prüfungen von Krankenhausabrechnungen durch die Krankenkassen begrenzt werden.

Dieser Ansatz ignoriere die Erfahrungswerte aus der jahrelangen Prüfpraxis der Krankenkassen, was dazu führe, dass gerade jene Krankenhäuser geschont würden, die falsch abrechnen. Für die Solidargemeinschaft ergebe sich ein finanzieller Verlust – allein für das Jahr 2020 – von mindestens 1,2 Milliarden Euro. Hierbei handele es sich um Gelder, die Krankenhäuser zu Unrecht erhalten haben und die für die Versorgung der Versicherten an anderer Stelle fehlen würden.


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