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Kryokonservierung wird zur Kassenleistung

Manche Therapien schädigen die Fruchtbarkeit. Betroffene haben nun Anspruch darauf, rechtzeitig Sperma oder Eizellen konservieren zu lassen.

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Hand hält eine Gesundheitskarte über einer Computertastatur. Bild: IMAGO / imagebroker / imago stock&people

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Berlin (dpa/tmn). Um sich auch nach einer potenziell keimschädigenden Therapie später dennoch einen Kinderwunsch erfüllen zu können, kann man Spermien und Eizellen vorher einfrieren lassen. So erhält man sich die Möglichkeit der künstlichen Befruchtung.

Diese sogenannte Kryokonservierung steht nach Angaben des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken ab dem 1. Juli allen gesetzlich Versicherten vor einer „potenziell keimzellschädigenden Therapie“ zu. Also nicht nur Krebspatientinnen und Krebspatienten.

Kein rückwirkender Anspruch

Frauen haben bis zum vollendeten 40. Lebensjahr Anspruch auf die Kostenübernahme, Männer bis zum vollendeten 50. Lebensjahr. Die Kosten für die Entnahme und das Einfrieren von Eizellen bei Frauen liegen nach Angaben der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs zwischen 3.500 und 4.300 Euro. Für das Einfrieren von Spermien beim Mann sind es um die 500 Euro. Dazu kämen jährliche Lagerungskosten von rund 300 Euro.

Ein rückwirkender Anspruch besteht allerdings nicht. Darauf macht der Krebsinformationsdienst aufmerksam. Immerhin: Habe man schon mit der Kryokonservierung begonnen, komme die Krankenkasse ab 1. Juli zumindest für die weiteren Kosten auf.


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