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Kubicki hält Ermittlung der Corona-Inzidenzwerte für unseriös

Von der Höhe der Inzidenzwerte hängen die Corona-Schutzmaßnahmen ab. Weshalb Bundestags-Vizepräsident Kubicki deren Ermittlung kritisiert.

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Behälter mit Teströhrchen mit Covid-19-Aufklebern, gefült mit Blut.

© Nicht definiert

Berlin (dpa) - Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Kubicki hat das Ausrichten der staatlichen Corona-Maßnahmen an den Inzidenzwerten für Neuinfektionen kritisiert und deren seriöses Zustandekommen in Frage gestellt. „Das Festhalten an den Inzidenzwerten als ausschlaggebendem Faktor der Corona-Bekämpfung wird immer absurder“, sagte der Vizevorsitzende der FDP der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. „Nicht allein das Infektionsgeschehen bestimmt die Höhe der erfassten Neuinfektionen, sondern vor allem auch die jeweilige Teststrategie. Das gibt die Bundesregierung verhältnismäßig unverblümt zu.“

Kubicki bezog sich auf die Antwort des Gesundheitsministeriums auf seine Anfrage zu den Schwankungen bei der Zahl der Corona-Testungen. Er wollte wissen, ob die Regierung oder das Robert Koch-Institut Berechnungen vornimmt, die diese berücksichtigen, so dass eine um den Schwankungsfaktor bereinigte Darstellung der Neuinfektionsrate und Inzidenzwerte über die vergangenen Monate möglich sei.

Einflüsse auf erfasste Fallzahlen sind heterogen

Das Gesundheitsministerium wies in seiner Antwort darauf hin, dass „die Einflüsse auf die erfassten Fallzahlen heterogen und vielfältig sowie im Zeitverlauf und in der regionalen Verteilung nicht stabil“ seien. „Eine Korrektur der Fallzahlen ist daher nicht möglich“, heißt es in dem Schreiben. Die epidemiologische Lage in Deutschland könne aber dennoch verlässlich beurteilt werden, da die Erfassung der Fallzahlen durch Studien und weitere Informationen ergänzt werde.

Kubicki nannte dieses Vorgehen „nicht nur politisch bemerkenswert, sondern vor allem auch rechtlich fraglich“. Er wies darauf hin, dass das neue Infektionsschutzgesetz das Auslösen von Schutzmaßnahmen an die Höhe des Inzidenzwertes knüpfe. „Zu diesen Schutzmaßnahmen gehören immerhin die historisch beispiellosen Grundrechtseingriffe der letzten Monate, die einer stetigen Überprüfung bedürfen, um gerechtfertigt sein zu können.“


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