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Längere Zertifikate auch nach verkürztem Genesenenstatus

Digitale Genesenen-Zertifikate werden weiterhin für 180 Tage ausgestellt. Der Genesenenstatus ist aber nur noch 90 Tage gültig.

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Ständer mit Teströhrchen gefüllt mit Blut, mit Aufklebern für positive Covid-19 Testung

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Berlin (dpa). Auch nach der Verkürzung des Genesenenstatus auf drei Monate können Betroffene vorerst aus technischen Gründen weiter auf sechs Monate ausgestellte digitale Zertifikate erhalten. Die verkürzte Geltungsdauer für ungeimpfte Genesene werde nicht über das entsprechende EU-Zertifikat abgebildet, sagte ein Sprecher der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) der „Bild“-Zeitung. Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums sagte am Dienstag in Berlin, die entsprechende App sei noch nicht darauf eingestellt. Digitale Nachweise des Genesenenstatus könnten demnach für länger als drei Monate ausgestellt sein. An der technischen Umstellung werde gearbeitet.

Verkürzte Geltungsdauer steht nicht im Zertifikat

Die „Pharmazeutische Zeitung“ hatte berichtet, dass alle Genesenen weiter ein Genesenen-Zertifikat über 180 Tage erhalten, also über sechs Monate. Die verkürzte Geltungsdauer für ungeimpfte Genesene werde nicht über das Zertifikat abgebildet. „Offensichtlich soll dessen Gültigkeit dann jeweils im Rahmen anlassbezogener Kontrollen überprüft werden“, so die Zeitung. Der ABDA-Sprecher sagte der „Bild“-Zeitung: „Genau genommen kann ein Genesener trotz scheinbar gültigen Genesenen-Zertifikats vor einem Restaurant oder einer Kneipe abgewiesen werden. Nämlich dann, wenn die Erkrankung mehr als 90 Tage her ist und kein zusätzliches Impfzertifikat in der Corona-Warn-App hinterlegt ist.“

Das Robert Koch-Institut (RKI) hatte den Genesenenstatus Mitte Januar verkürzt.  Später dann präzisierte das RKI die Vorgaben noch einmal. „Diese Vorgaben betreffen ausschließlich vor und nach der durchgemachten Infektion nicht geimpfte Personen“, stellte die Behörde am 3. Februar auf ihrer Homepage klar. Der Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums erläuterte dazu, für ungeimpfte Genesene gelte auch nach dieser Präzisierung der dreimonatige Genesenenstatus.


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