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Lauterbach erwägt Streichung von Homöopathie als Kassenleistung

Viele gesetzliche Kassen übernehmen die Kosten für homöopathische Behandlungen. Das könnte bald ein Ende haben.

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Hand hält Glasflasche mit homöopathischen Globuli. Bild: IMAGO / Petra Schneider-Schmelzer

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Berlin (dpa). Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will die Finanzierung homöopathischer Behandlungen durch gesetzliche Krankenkassen überprüfen. „Obwohl die Homöopathie vom Ausgabenvolumen nicht bedeutsam ist, hat sie in einer wissenschaftsbasierten Gesundheitspolitik keinen Platz“, sagte der SPD-Politiker dem „Spiegel“. „Deshalb werden wir prüfen, ob die Homöopathie als Satzungsleistung gestrichen werden kann.“

Als Satzungsleistungen werden Leistungen bezeichnet, die Krankenkassen zusätzlich zu den gesetzlich festgeschriebenen Leistungen gewähren können. Einige Krankenkassen bieten die Erstattung homöopathischer Arzneimittel als Satzungsleistung an.

Wirkung nicht erwiesen

Basis für homöopathische Arzneimittel können pflanzliche, mineralische und tierische Substanzen sein. Die extrem verdünnten Stoffe werden zum Beispiel in Form von Kügelchen (Globuli) verabreicht. Wissenschaftlicher Konsens ist, dass für homöopathische Behandlungen keine Wirkung nachgewiesen ist, die über Placebo-Effekte hinausgeht.

Schon in der Vergangenheit hatte Lauterbach die Homöopathie aufgrund fehlender wissenschaftlicher Evidenz kritisiert. So begrüßte Lauterbach im März via Twitter den Beschluss des Deutschen Ärztetages, dass Ärztekammern künftig keine Weiterbildungen mehr für Homöopathie anbieten sollen.

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