Ihre-Vorsorge Logo

Medikamente: Was Sie zur Zuzahlungsbefreiung wissen müssen

Für medizinische Leistungen müssen gesetzlich Versicherte einen Anteil selbst zahlen. Doch nicht bis ins Unermessliche. Wer sich befreien lassen kann und für wen das nun zu Jahresbeginn sinnvoll ist.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Medikamente: Was Sie zur Zuzahlungsbefreiung wissen müssen

© Nicht definiert

Der Gang in die Apotheke kann teuer werden. Doch es gibt Grenzen auch für Zuzahlungen.

Berlin (dpa/tmn). Wer als gesetzlich Versicherter gelegentlich mit einem Rezept ein Medikament in der Apotheke abholt, kennt das: Einen Teil der Kosten muss man selbst tragen. Die Zuzahlung bei Arzneimitteln beträgt zehn Prozent, mindestens aber fünf und maximal zehn Euro. 

Ähnliche Regelungen gelten für Hilfsmittel wie Prothesen oder Hörgeräte, bei Krankenhausaufenthalten fallen zehn Euro Zuzahlung je Kalendertag an. Und das sind nur ein paar Beispiele, wofür gesetzlich Versicherte nach Angaben der Verbraucherzentrale zuzahlen. Für manche läppert sich das im Laufe eines Jahres ordentlich.

Zuzahlung nur bis zur Belastungsgrenze

Um nicht übermäßig finanziell strapaziert zu werden, gibt es daher eine Höchst- beziehungsweise Belastungsgrenze. Für Zuzahlungen über diese Grenze hinaus kann die Krankenkasse eine Befreiung ausstellen. 

Die Grenze beträgt zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens, für chronisch kranke Versicherte ein Prozent. Die Apotheken bieten einen Zuzahlungsrechner, mit dem man schnell herausfinden kann, wo die eigene Belastungsgrenze liegt. 

Um das Jahresbruttoeinkommen korrekt einzugeben, sind ein paar Dinge wichtig. Zum einen muss das Einkommen des gesamten Haushaltes berücksichtigt werden, also etwa auch das vom Ehepartner. Partner in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft zählen hingegen nicht. 

Zum anderen gilt nicht alles als Teil des Bruttojahreseinkommens. Ausgenommen sind unter anderem Kindergeld und Wohngeld. Was im Detail eingerechnet werden muss und was nicht, listet die Verbraucherzentrale auf. 

So geht der Antrag auf Befreiung

Nun kenne ich also meine individuelle Belastungsgrenze. Gehen die Zuzahlungen über diesen Betrag hinaus, informiert einen die Krankenkasse aber nicht automatisch. Es empfiehlt sich daher, die Zuzahlungen im Blick zu behalten - und aktiv zu werden. 

Überschreitet man die Belastungsgrenze, kann man bei der Krankenkasse einen Antrag auf Befreiung stellen. Formulare gibt es online oder auf telefonische Anfrage. Beilegen müssen Antragsteller Quittungen der Zuzahlungen und Einkommensnachweise, chronisch Kranke zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung, so die Verbraucherzentrale. 

Wird der Antrag bewilligt, erhält der oder die Versicherte einen Befreiungsbescheid und muss für das Kalenderjahr keine weiteren Zuzahlungen mehr leisten. 

Schon jetzt aktiv werden

Allen Versicherten, die bereits zu Beginn des Jahres wissen, dass sie die Belastungsgrenze überschreiten werden, rät der Deutsche Apothekerverband (DAV), schon jetzt eine Befreiung zu beantragen. In dem Fall überweist man der Krankenkasse eine Vorauszahlung in Höhe der Belastungsgrenze und muss dann im gesamten Jahr keine Zuzahlungen leisten.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Wenn eine Grippewelle anrollt, können viele Beschäftigte nicht zur Arbeit gehen. Für den Krankenstand haben aber auch andere Erkrankungen zusehends starke Effekte, wie eine Analyse ergab.

Time
2 Minuten

Geht es um die gesundheitlichen Risiken von Körperfett, sind Bauchpolster kritischer als Hüftgold. Wie Sie mit Maßband und Taschenrechner herausfinden, wo Sie stehen.

Time
2 Minuten

Umwelt-Faktoren sind Teil unseres Alltags und können das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen erhöhen. Was die Deutsche Herzstiftung rät und was Experten sagen.

Time
2 Minuten

Dentalphobie ist keine Einbildung: Doch wer Zahnarztpraxen meidet, riskiert mehr Beschwerden. Warum ein offener Umgang mit der Angst hilft. Und was Sie mit ihrem Zahnarzt besprechen sollten.

Time
4 Minuten

Bis zu 20 Prozent der Bevölkerung infiziert sich jährlich mit Grippeviren. Dazu kommen weitere Atemwegserkrankungen. Den Beginn machen die Erkältungsviren.

Time
2 Minuten

Nach der Abnehmspritze ist inzwischen auch die Abnehmtablette in Deutschland erhältlich. Bisher sei die Nachfrage aber verhalten, sagen die Apotheken. Die Spritze habe klare Vorteile.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026