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Medizinische Reha: Wunsch- und Wahlrecht nutzen

Wer eine Reha beantragt, kann seine Wünsche und Vorstellungen zum Beispiel zur Klinik angeben – und sollte das auch tun.

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Frauen in der Reha machen Wassergymnastik. Bild: IMAGO / Klaus Rose

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Berlin (drv). Im Mittelpunkt einer medizinischen Rehabilitation stehen die individuellen Bedürfnisse der behandelten Menschen, denn nur dann können optimale Ergebnisse erzielt werden. Es kommt bei der Behandlung deshalb nicht nur auf das Krankheitsbild an, sondern auch auf die persönlichen Umstände der Rehabilitanden. Deshalb rät die Deutsche Rentenversicherung Versicherten, die eine Reha beantragen, unbedingt von ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch zu machen. Hierfür teilen sie dem zuständigen Rentenversicherungsträger ihre genauen Wünsche und Vorstellungen zur Reha sowie der Klinik mit.

Ob stationär, teilstationär oder ganztägig ambulant, ebenso wie Zeitpunkt und Ort der Reha: Versicherte haben bei alldem ein Mitspracherecht. Inwieweit ihre Wünsche umgesetzt werden können, wird durch die Rentenversicherung geprüft. So muss zum Beispiel die favorisierte Reha-Klinik auch für die Indikation geeignet sein. Darüber hinaus muss die Klinik in angemessener Zeit erreichbar sein und über freie Kapazitäten verfügen. 

Alle Informationen zu diesem Thema finden Interessierte in den kostenlosen Broschüren „Medizinische Rehabilitation: Wie sie Ihnen hilft“ und „Mit Rehabilitation wieder fit für den Job“.


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