Ihre-Vorsorge Logo

Mit Diabetes im Straßenverkehr

Neue Leitlinie sieht keine Probleme für Diabetiker am Lenkrad und gibt Tipps für den Alltag

Artikel vorlesen

Autor / Quelle

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Hände umfassen ein Autolenkrad. Bild: IMAGO / Addictive Stock

© Nicht definiert

Bad Homburg (kjs). Fast alle Diabetes-Patienten können am Straßenverkehr teilnehmen, sowohl im Privat-Pkw als auch beruflich als Busfahrer, im Lastwagen oder Taxi. Das ist die zentrale Aussage der Leitlinie „Diabetes und Straßenverkehr“, die erstmals in Europa auf wissenschaftlich fundierter Grundlage die Fahrtauglichkeit bei Diabetes bewertet.

Damit liegen jetzt klare Handlungsempfehlungen für mehr als sechs Millionen Patienten in Deutschland, für Ärzte, Verkehrsmediziner, Amtsärzte, Diabetes-Berater, Psychologen, Behörden und Versicherungsfachleute vor.

Fahruntauglichkeit kann vor allem bei wiederholten schweren Unterzuckerungen oder Schlaf-Apnoe-Syndrom (Atemaussetzer beim Schlafen) gegeben sein.

Neue Leitlinien

Experten der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) stellten kürzlich diese neue Leitlinie vor. Bislang gab es keine anerkannten medizinisch-wissenschaftlichen Grundsätze zur Bewertung der Fahreignung bei Diabetes. Damit bestand eine erhebliche haftungsrechtliche Grauzone für Ärzte und Behandlungspersonal.

In Deutschland ist schätzungsweise jeder zehnte Führerscheininhaber von Diabetes betroffen, fast sechs Millionen Diabetes-Patienten in Deutschland besitzen einen Führerschein.

Bislang wurde häufig die Meinung vertreten, insulinpflichtige Patienten könnten nicht mehr als Busfahrer oder Lkw-Fahrer arbeiten oder ein hoher Langzeitblutzuckerwert stelle einen Grund zur Verweigerung des Führerscheins dar. Dies trifft nicht zu, wie Leitlinie nunmehr belegt.

Vorübergehende Fahruntauglichkeit

Ein hoher HbA1c-Wert an sich, der die durchschnittliche Blutzuckereinstellung der letzten drei Monate widerspiegelt, ist kein Grund für ein Fahrverbot. Das gilt auch für eine Insulintherapie. Allerdings können Ärzte ein ärztliches Fahrverbot in den vorgenannten Fällen aussprechen.

Eine vorübergehende Fahruntauglichkeit liegt bei schweren Stoffwechselentgleisungen, in der Einstellungsphase auf Insulin, aber auch bei anderen wichtigen Therapieumstellungen oder Dosisänderungen vor. Sie gilt solange, bis der Blutzuckerstoffwechsel stabil ist.

Gefahr der Unterzuckerung

Die Leitlinie zeigt auch Möglichkeiten auf, die Gefahr von Unterzuckerungen zu verringern und die Fahrtauglichkeit damit wiederzuerlangen – etwa durch eine Medikamenten-Umstellung, Wahrnehmungsschulungen oder eine kontinuierliche Glukosemessung mit akustischer Warnfunktion.

Außerdem gibt die Leitlinie praktische Tipps zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. „Jeder Insulinpatient sollte vor Fahrtantritt den Blutzucker messen und schnellwirkende Kohlenhydrate etwa in Form von Traubenzucker im Auto griffbereit haben“, berichtet DDG Experte Professor Dr. Reinhard Holl, Epidemiologe der Universität Ulm.

Leitlinie steht im Internet

Die Leitlinie „Diabetes und Straßenverkehr“ wurde auf Initiative der DDG mit anderen Fachgesellschaften und Verbänden auf der Grundlage sämtlich verfügbarer wissenschaftlicher Evidenz erstellt. Sie gilt bis zum 30. November 2022 und ist im Internet unter www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de veröffentlicht.


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

In Frankfurt treffen sich ab Mittwoch rund 1000 Altersmediziner und Altersforscher. Ein Thema des Kongresses ist die Suche nach dem ewigen Leben.

Time
2 Minuten

Lungenkrebs-Screening für Raucher, Früherkennung für Brust und Darm: Mehr als eine halbe Million Menschen erkrankt jährlich an Krebs. Was man tun kann und was sich für Versicherte geändert hat.

Time
4 Minuten

Die Krankenkasse kündigt eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst an? Das kann Krankengeld und sogar den Job kosten. Was Arbeitnehmer wissen sollten.

Time
2 Minuten

Wer betreut die im Haushalt lebenden Kinder während einer Reha-Maßnahme? Die Deutsche Rentenversicherung kann helfen.

Time
5 Minuten

Halsweh, Schnupfen, vielleicht Fieber: Welches Virus legt mich lahm? Seit der Pandemie wollen es viele genau wissen.

Time
3 Minuten

Nicht jede Demenzerkrankung lässt sich verhindern. Doch schon kleine Dinge stärken das Gehirn und senken das Risiko für krankhafte Veränderungen.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026