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Mit Diabetes im Straßenverkehr

Neue Leitlinie sieht keine Probleme für Diabetiker am Lenkrad und gibt Tipps für den Alltag

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Hände umfassen ein Autolenkrad. Bild: IMAGO / Addictive Stock

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Bad Homburg (kjs). Fast alle Diabetes-Patienten können am Straßenverkehr teilnehmen, sowohl im Privat-Pkw als auch beruflich als Busfahrer, im Lastwagen oder Taxi. Das ist die zentrale Aussage der Leitlinie „Diabetes und Straßenverkehr“, die erstmals in Europa auf wissenschaftlich fundierter Grundlage die Fahrtauglichkeit bei Diabetes bewertet.

Damit liegen jetzt klare Handlungsempfehlungen für mehr als sechs Millionen Patienten in Deutschland, für Ärzte, Verkehrsmediziner, Amtsärzte, Diabetes-Berater, Psychologen, Behörden und Versicherungsfachleute vor.

Fahruntauglichkeit kann vor allem bei wiederholten schweren Unterzuckerungen oder Schlaf-Apnoe-Syndrom (Atemaussetzer beim Schlafen) gegeben sein.

Neue Leitlinien

Experten der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) stellten kürzlich diese neue Leitlinie vor. Bislang gab es keine anerkannten medizinisch-wissenschaftlichen Grundsätze zur Bewertung der Fahreignung bei Diabetes. Damit bestand eine erhebliche haftungsrechtliche Grauzone für Ärzte und Behandlungspersonal.

In Deutschland ist schätzungsweise jeder zehnte Führerscheininhaber von Diabetes betroffen, fast sechs Millionen Diabetes-Patienten in Deutschland besitzen einen Führerschein.

Bislang wurde häufig die Meinung vertreten, insulinpflichtige Patienten könnten nicht mehr als Busfahrer oder Lkw-Fahrer arbeiten oder ein hoher Langzeitblutzuckerwert stelle einen Grund zur Verweigerung des Führerscheins dar. Dies trifft nicht zu, wie Leitlinie nunmehr belegt.

Vorübergehende Fahruntauglichkeit

Ein hoher HbA1c-Wert an sich, der die durchschnittliche Blutzuckereinstellung der letzten drei Monate widerspiegelt, ist kein Grund für ein Fahrverbot. Das gilt auch für eine Insulintherapie. Allerdings können Ärzte ein ärztliches Fahrverbot in den vorgenannten Fällen aussprechen.

Eine vorübergehende Fahruntauglichkeit liegt bei schweren Stoffwechselentgleisungen, in der Einstellungsphase auf Insulin, aber auch bei anderen wichtigen Therapieumstellungen oder Dosisänderungen vor. Sie gilt solange, bis der Blutzuckerstoffwechsel stabil ist.

Gefahr der Unterzuckerung

Die Leitlinie zeigt auch Möglichkeiten auf, die Gefahr von Unterzuckerungen zu verringern und die Fahrtauglichkeit damit wiederzuerlangen – etwa durch eine Medikamenten-Umstellung, Wahrnehmungsschulungen oder eine kontinuierliche Glukosemessung mit akustischer Warnfunktion.

Außerdem gibt die Leitlinie praktische Tipps zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. „Jeder Insulinpatient sollte vor Fahrtantritt den Blutzucker messen und schnellwirkende Kohlenhydrate etwa in Form von Traubenzucker im Auto griffbereit haben“, berichtet DDG Experte Professor Dr. Reinhard Holl, Epidemiologe der Universität Ulm.

Leitlinie steht im Internet

Die Leitlinie „Diabetes und Straßenverkehr“ wurde auf Initiative der DDG mit anderen Fachgesellschaften und Verbänden auf der Grundlage sämtlich verfügbarer wissenschaftlicher Evidenz erstellt. Sie gilt bis zum 30. November 2022 und ist im Internet unter www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de veröffentlicht.


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