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Mit einer Reha das Leben von Kindern verändern

Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg: Ein Drittel aller Reha-Leistungen für Heranwachsende entfällt auf psychische und psychosomatische Störungen.

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Jugendliche mit Adipositas in der Reha. Bild: IMAGO / Jochen Eckel

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Karlsruhe/Stuttgart (drv). Zahlreiche chronische Erkrankungen beeinträchtigen das Kinderleben und wirken sich auf die Lebensqualität und Leistungsfähigkeit im Erwachsenenalter aus. Hauptgründe für eine Kinder-Reha sind laut Deutscher Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) mit 33 Prozent psychische und psychosomatische Störungen, gefolgt von chronischen Leiden wie Asthma sowie Erkrankungen der Lunge und Atemwege mit 20,6 Prozent bis Adipositas und Stoffwechsel-Erkrankungen mit 18,9 Prozent. Um Kindern und Jugendlichen eine gesundheitliche Perspektive zu geben, bietet die gesetzliche Rentenversicherung für diese Zielgruppe spezielle Rehabilitationsleistungen an. Unter welchen Voraussetzungen die jungen Menschen eine Reha erhalten, erklärt die DRV BW anlässlich des Weltgesundheitstages am 7. April. 

Von ADHS über Asthma bis schwerem Übergewicht – es gibt viele verschiedene Erkrankungen, die schon Kinder und Jugendliche so beeinträchtigen, dass sie nicht regelmäßig in die Schule gehen können. Die Rehabilitation kommt in Frage, wenn die – insbesondere durch chronische Erkrankungen – beeinträchtigte oder gefährdete Gesundheit des Kindes durch diese voraussichtlich wiederhergestellt oder gebessert werden und dies Einfluss auf die spätere Erwerbsfähigkeit haben kann. 

Ganzheitliche Betreuung bei der Kinder-Reha 

Für die Reha von Kindern und Jugendlichen stehen bundesweit zahlreiche nach neuestem medizinischen Standard ausgestattete Fachkliniken zur Verfügung. Die Reha dauert meist vier Wochen, wenn nötig länger. Nach einer Untersuchung und einem Arztgespräch vor Ort werden Reha-Ziele festgelegt und ein individueller Reha-Plan erstellt. Dieser enthält medizinische, psychologische, pädagogische, physiotherapeutische oder berufsorientierte Leistungen, an denen das Kind beziehungsweise die oder der Jugendliche während der Reha teilnimmt. Entsprechend spezialisierte und ausgebildete Mitarbeitende sind daran beteiligt. Die Kinder werden in altersentsprechenden Gruppen betreut, Schulkinder erhalten in den Hauptfächern Unterricht und lernen mit Gleichaltrigen derselben Klassenstufe und desselben Schultyps. 

Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Betreuung, therapeutische Leistungen und medizinische Anwendungen übernimmt der Rentenversicherungsträger. Zuzahlungen müssen nicht geleistet werden. Auf Antrag übernimmt die DRV BW sogar die Kosten für eine Begleitperson für Kinder bis zwölf Jahre. Dazu gehören Kosten für An- und Abreise, Unterkunft und Verpflegung in der Reha-Klinik. Außerdem wird der entgangene Verdienst bezahlt.  Bei Kindern ab zwölf Jahren können die Kosten für eine Begleitperson nur dann übernommen werden, wenn die Begleitung aus medizinischen Gründen erforderlich ist. 

Wer kann die Kinder- oder Jugendlichen-Reha beantragen?

Um die Kinder-Reha beantragen zu können, muss einer der Erziehungsberechtigten in den vergangenen Jahren sechs Monate Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben oder zum Zeitpunkt der Antragstellung die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllen. Erziehungsberechtigte, die bereits eine gesetzliche Alters- oder Erwerbsminderungsrente beziehen, sind ebenfalls antragsberechtigt. Erhalten die Kinder und Jugendliche eine Waisenrente, ist die Voraussetzung auch gegeben. 

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