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Nach dem Krankenhaus in die AHB

Eine Anschlussheilbehandlung (AHB) folgt als Reha-Maßnahme auf einen Krankenhausaufenthalt – Wiedereingliederung in Beruf und Alltag

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Physiotherapeutin bei der Arbeit. Bild: IMAGO / Addictive Stock

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Oldenburg (drv). Die Anschlussheilbehandlung (AHB) ist eine Form der Rehabilitation nach einer stationären Krankenhausbehandlung zum Beispiel wegen eines akuten Herzinfarktes, einer Bandscheibenoperation oder anderer Erkrankungen. Ziel der Anschlussheilbehandlung ist die Wiedereingliederung der Patienten in das Berufsleben und Alltagsleben. Sie kann stationär sowie ganztägig ambulant durchgeführt werden. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen hin.

Antrag bereits im Krankenhaus stellen

Um eine AHB machen zu können, muss der/die Versicherte einen Antrag bei der Rentenversicherung stellen. Erste Ansprechpartner sind die Mitarbeiter des Sozialdienstes im Krankenhaus. Die Bewilligung erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung, wenn die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.

Die AHB wird in ausgewählten Einrichtungen durchgeführt und umfasst alle therapeutischen Leistungen, die zur Erreichung des Rehabilitationszieles erforderlich sind. Sie soll zeitnah – innerhalb von 14 Tagen – nach dem Ende der Krankenhausbehandlung beginnen.

Weitere Informationen

Weitere Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen unter der kostenlosen Servicetelefon-Nr. 0800 1000 4800 oder im Internet unter www.drv-oldenburg-bremen.de.


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