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Nationale Präventionskonferenz rückt Klimawandel in den Fokus

Sozialversicherungsträger zeigen Möglichkeiten für gesellschaftliche Zusammenarbeit bei einem existenziellen Thema auf - zum Beispiel Präventionsmaßnahmen in Hitzeaktionsplänen.

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Nationale Präventionskonferenz rückt Klimawandel in den Fokus

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Berlin (npk/sth). Klimabedingte Gesundheitsrisiken haben laut einer aktuellen Analyse der Welt­gesundheits­organisation (WHO) ein beispielloses Ausmaß erreicht. In den weiter­entwickelten Bundes­rahmen­empfehlungen zur Gesundheits­förderung und Prävention, die die Nationale Präventionskonferenz (NPK) am Donnerstag beschlossen hat, spielen die Anpassung an den Klimawandel und das Thema Hitzeschutz daher eine große Rolle.

Der Klimawandel als bedeutsame Bedrohung für die Gesundheit führt zu vermehrten und neuartigen physischen Gesundheitsproblemen wie Infektionen, Allergien, gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder gar hitzebedingten Todesfällen. Auch psychische Belastungen können die Folge sein. Mit Blick auf die große Relevanz für die Gesundheit, Sicherheit und Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland, hat die Nationale Präventionskonferenz (NPK) das Thema „Anpassung an den Klimawandel“ in die weiterentwickelten Bundesrahmenempfehlungen aufgenommen. 

Möglichkeiten für gesamtgesellschaftliche Zusammenarbeit

Im neuen Anwendungsbeispiel „Hitzeschutz in Lebenswelten“ werden dabei die Möglichkeiten für die gesamtgesellschaftliche Zusammenarbeit aufgezeigt: So werden zum Beispiel Maßnahmen der Verhaltens- und Verhältnisprävention in kommunalen oder einrichtungsspezifischen Hitzeaktionsplänen beschrieben und die Beiträge der Sozialversicherungsträger zur Gesundheits-, Sicherheits- und Teilhabeförderung in den Lebenswelten dargestellt.

Darüber hinaus hat die NPK weitere Themen aufgegriffen und in die Bundesrahmenempfehlungen integriert, etwa das Thema Einsamkeit sowie Empfehlungen zu den Aspekten Diversität, Inklusion und Barrierefreiheit. Die Zielgruppe der erwerbstätigen pflegenden An- und Zugehörigen wird besonders in den Fokus gerückt und die Auszubildenden und Studierenden werden nun gesondert betrachtet.

Vulnerable Gruppen im Fokus der Schutzmaßnahmen

„Die Anpassung an den Klimawandel müssen wir gesamtgesellschaftlich denken, um gerade vulnerable Gruppen wie etwa pflegebedürftige Menschen in stationären Einrichtungen vor klimabedingten Risiken zu schützen. Fachpersonal zu sensibilisieren und Qualitätskriterien für den Schutz vor Hitze festzulegen – das sind Beiträge, die wir NPK-Träger gemeinsam leisten. Die GKV engagiert sich hier mit zahleichen Angeboten für vulnerable Zielgruppen in den Quartieren und Pflegeeinrichtungen, etwa durch Unterstützung bei der gesundheitsfördernden Gestaltung von Lebenswelten oder der Weiterbildung von Fachkräften zum Schutz vor Gesundheitsrisiken infolge von Hitzeperioden. Die Rahmenbedingungen für notwendige Infrastrukturmaßnahmen müssen allerdings auf Bundes- und Länderebene geschaffen werden“, so Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes und amtierender Vorsitzender der NPK.

„Der Klimawandel und seine Folgen machen auch vor der Arbeit und dem Unterricht nicht Halt. Laut DGUV Barometer Arbeitswelt 2025 sieht ein Fünftel der Beschäftigten heute schon eine Zunahme des Unfallrisikos bei der Arbeit durch Hitze oder Kälte. Eine Auswertung unserer Statistik zeigt, dass extreme Temperaturen zu mehr Arbeitsunfällen führen. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen beraten daher heute schon Betriebe und Bildungseinrichtungen zur Prävention von Gesundheitsgefahren, die sich durch den Klimawandel ergeben oder verschärfen – zum Beispiel steigende Temperaturen oder ultraviolette Strahlung. Dieses Fachwissen wird selbstverständlich auch im Rahmen der nationalen Präventionsstrategie eingebracht“, so Dr. Stephan Fasshauer, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.

Rentenversicherung unterstützt Rehaeinrichtungen beim Umbau

„Wer die Gesundheit schützen will, darf den Klimaschutz nicht aus den Augen verlieren. Deshalb übernehmen wir Verantwortung und unterstützen im Sinne der Nachhaltigkeit unsere eigenen Rehabilitationseinrichtungen auf ihrem Weg hin zu klimafreundlichen und zukunftsfähigen Einrichtungen. Die Maßnahmen reichen von konkreten Praxisleitfäden über die Berücksichtigung von Umweltaspekten bei baulichen Maßnahmen, dem Einführen von Umweltmanagementsystemen bis hin zur Vermittlung besonderer Ernährungskonzepte in den Reha-Einrichtungen, die nach DGE-Standards neben Gesundheitsaspekten auch auf Regionalität und das Vermeiden von unnötigen Abfällen setzen. Mit einer Klimafolgenanpassung im rehabilitativen Alltag leistet die Deutsche Rentenversicherung Bund einen substanziellen Beitrag zur Schonung von Ressourcen und zum Klimaschutz für die Bereiche Rehabilitation und Prävention“, so Brigitte Gross, Direktorin der Deutschen Rentenversicherung Bund.

„Bereits seit Jahren setzen sich die Sozialpartner mittels einer gemeinsamen Empfehlung für mehr Prävention bei Hitze und UV-Belastung im Arbeitsalltag ein. Gerade für Outdoor-Workerinnen und -Worker der Grünen Branche, aber auch im Baugewerbe ist dies Thema nicht neu und wird intensiv mit den jeweiligen Berufsgenossenschaften bearbeitet. In der Überarbeitung der Bundesrahmenempfehlungen sehe ich nun die Chance, unsere Arbeit auf noch breitere Füße zu stellen, zukünftig intensiver sozialversicherungszweigübergreifend zu arbeiten, aber auch diesbezüglich notwendige Veränderungen in den Lebenswelten dieser Beschäftigten herbeizuführen“, so Jörg Heinel, Vorstandsvorsitzender der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.

Mehr zum Thema

  • Die weiterentwickelte Fassung der Bundesrahmenempfehlungen kann auf der Internetseite der NPK heruntergeladen werden.
  • Die auf der NPK-Sitzung beschlossenen weiterentwickelten Bundesrahmenempfehlungen bilden die erste Säule der nationalen Präventionsstrategie. In ihnen werden die Ziele in der Prävention, Gesundheits-, Sicherheits- und Teilhabeförderung formuliert sowie Anwendungsbeispiele gegeben, wie diese in verschiedenen Settings und für verschiedene Zielgruppen bearbeitet werden können. Umgesetzt werden die Bundesrahmenempfehlungen – wie im Präventionsgesetz festgelegt – durch Landesrahmenvereinbarungen, die die Sozialversicherungsträger mit den zuständigen Stellen in den Ländern schließen. Die zweite Säule der nationalen Präventionsstrategie bildet der Präventionsbericht, der alle vier Jahre erscheint. Nach 2019 und 2023 erscheint der 3. Bericht im Jahr 2027.

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