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Peer-Review: Qualität in der Rehabilitation

Deutsche Rentenversicherung wendet neues Verfahren zur Qualitätssicherung in der Reha an

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Bad Homburg (kjs). Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) führt über eine Million medizinische und berufliche Leistungen zur Rehabilitation (Reha) durch. Sie ist damit der größte Reha-Träger in Deutschland und trägt damit zugleich eine besondere Verantwortung für diesen Versorgungsbereich. Zur Sicherung der Qualität hat die DRV ein spezielles Verfahren entwickelt (Peer-Review-Verfahren), das zum einen die Reha nach wissenschaftlichen Kriterien bewertet und zum anderen den Reha-Kliniken eine detaillierte einrichtungsbezogene und zugleich einrichtungsvergleichende Rückmeldung gibt.

Peer-Review-Verfahren

Das Peer-Review-Verfahren ist eine wissenschaftliche gutachterliche Tätigkeit zur Qualitätssicherung des Reha-Prozesses. Dazu werden von erfahrenen und besonders geschulten Reha-Medizinerinnen und -Medizinern des jeweiligen Fachgebietes (Peers) zufällig ausgewählte anonymisierte ärztliche Entlassungsberichte sowie die Therapiepläne der Reha-Teilnehmern begutachtet.

Stationäre und ambulante Rehabilitationen sind in das Verfahren gleichermaßen einbezogen und werden nach gleichen Maßstäben bewertet. Bewertet werden zum Beispiel die Regelhaftigkeit der Behandlung, die fallgerechte Festlegung und Vermittlung von Behandlungszielen oder die sozialmedizinischen Schlussfolgerungen – von der Anamnese über die Diagnostik und den Reha-Verlauf bis hin zur Nachsorge.

Viele Vorteile für die Versicherten

Die Rentenversicherung gewährt ihren Versicherten Rehabilitationsleistungen, wenn die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist und muss anschließend gegebenenfalls über weitere Leistungen, zum Beispiel Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder Erwerbsminderungsrente entscheiden. Deshalb ist für die Rentenversicherung unter anderem eine sozial-medizinische Beurteilung des Leistungsvermögens nach einer erfolgten Rehabilitation von großer Bedeutung.

Neben der Auswertung der Befragungen der Reha-Teilnehmer zur Nachhaltigkeit der Reha – eines der ältesten Instrumente der Qualitätssicherung – wird sowohl die subjektive Zufriedenheit mit dem Leistungsangebot, als auch der Erfolg der Rehabilitation aus Patientensicht erfasst. Ferner wird überprüft, ob die Rehabilitanden eine leitliniengerechte, evidenzbasierte Behandlung gemäß Reha-Therapiestandards erfahren haben.

Durch das Peer-Review konnte beispielsweise gezeigt werden, dass in vielen Reha-Einrichtungen nach wie vor eine unzureichende Anleitung des Rehabilitanden zur Krankheitsverarbeitung und keine ausreichende Berücksichtigung seines Leistungsvermögens im Arbeitsleben stattfindet. Außerdem kann durch das Verfahren auf den steten Wandel in der medizinischen Rehabilitation reagiert werden, was zum Vorteil der Reha-Teilnehmer ist.

Qualitätsverbesserung in den Reha-Kliniken

Mit der Rückmeldung der Ergebnisse eines Peer Review Verfahrens erhält jede teilnehmende Fachabteilung einer Reha-Einrichtung Informationen über ihre Stärken und Schwächen, unter anderem im Vergleich zu anderen indikationsgleichen Fachabteilungen. Somit können Schwächen korrigiert und vorhandene Stärken ausgebaut werden. Da die Prüfung von ausgewiesenen Experten durchgeführt werden, erreicht die DRV letztlich eine Qualitätsverbesserung in ihren Rehabilitationseinrichtungen.

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