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Pflege-Studierende erhalten während der Ausbildung künftig Geld

Neues Gesetz soll auch Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte vereinfachen. Die Zahl der Tage, für die Eltern Kinderkrankengeld beantragen können, wird erhöht.

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Studentin sitzt mit Laptop im Hörsaal einer Universität. Bild: IMAGO / photothek / Thomas Trutschel

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Berlin (dpa). Im Ringen um mehr Pflegekräfte soll der Berufseinstieg über ein Studium attraktiver werden. Studierende in der Pflege sollen dafür künftig für die Dauer des Studiums eine Vergütung erhalten, wie ein am Donnerstag vom Bundestag beschlossenes Gesetz der Koalition vorsieht. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte, in einer älter werdenden Gesellschaft würden mehr junge Menschen benötigt, die in der Pflege arbeiten. Dafür brauche es attraktive Bedingungen. “Wir geben Studierenden nun auch den finanziellen Freiraum, um sich ganz auf das Studium konzentrieren zu können.” 

Das Gesetz soll außerdem Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte vereinfachen. Geregelt wird damit auch eine Erhöhung der Zahl der Tage, für die Eltern Kinderkrankengeld beantragen können. Nach Sonderregelungen in der Corona-Pandemie würden es ab 2024 demnach eigentlich wieder 10 Kinderkrankentage pro Jahr sein - das Gesetz erhöht die Zahl nun für 2024 und 2025 auf 15 Tage pro Kind und Elternteil. Für erkrankte Kinder bis zwölf Jahren können sich Eltern von der Arbeit freistellen lassen. Die Krankenkasse übernimmt dann einen Großteil des Verdienstausfalls und zahlt Kinderkrankengeld.

Das Gesetz soll zudem Regeln für Apotheken vereinfachen, wenn sie knappe Kindermedikamente austauschen. Dies ist nun ohne Rücksprache mit den Kassen möglich, es soll auch keine Wirtschaftlichkeitsprüfung geben. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.


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