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Rechnungshof: Milliarden für Ärzte bringen nichts

Ärztegesetz mit teuren Folgen: Zu den niedergelassenen Medizinern fließen zusätzliche Milliardensummen. Doch für die Patienten sind Ärzte nicht mehr da. Der Rechnungshof fordert Konsequenzen.

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Mauer vor Gebäude mit silbernem Schriftzug "Bundesrechnungshof", Bonn.

© Nicht definiert

Berlin (dpa). Trotz Mehrausgaben im Milliardenbereich für eine bessere Terminvergabe bei den Ärzten hat sich die Versorgungslage für die Versicherten laut Bundesrechnungshof verschlechtert. Das entsprechende Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) von 2019 sollte mit zusätzlichen Vergütungsregelungen Wartezeiten für Versicherte reduzieren. „Dies wurde nicht erreicht“, so der Rechnungshof in einem neuen Bericht. Er liegt der Deutschen Presse-Agentur vor, „Politico“ berichtete zuerst darüber.

Allein bis Mitte 2024 hätten die Mehrausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung dafür 2,9 Milliarden Euro betragen, schreiben die Kontrolleure. „Dabei zeigt die bisherige Evaluation des TSVG, dass sich die Wartezeiten für gesetzlich Versicherte nicht verkürzt haben.“ Der Rechnungshof forderte, die Vergütungsregelungen zu streichen. „Ihnen steht keine zusätzliche Leistung gegenüber.“ Sie seien gescheitert.

„Verhalten ist inakzeptabel“

Ärztinnen und Ärzten warf der Rechnungshof inakzeptables Verhalten vor. Fachärztinnen und Fachärzte machten die Terminvergabe etwa von einem „Dringlichkeitsnachweis“ des Hausarztes abhängig. Für Patientinnen und Patienten bedeute dies, nochmals ihre Hausarztpraxis kontaktieren zu müssen. „Dieser Fehlanreiz muss unterbunden werden, denn er provoziert zusätzliche Arztkontakte und konterkariert das zentrale Anliegen des TSVG, Wartezeiten zu verkürzen“, fordert der Rechnungshof.

Schon 2023 wies das Gesundheitsministerium dem Bericht zufolge intern auf Fehlentwicklungen hin und warnte vor „ungerechtfertigten Honorarzuwächsen“. Regelungen dagegen seien aber bis heute nicht beschlossen worden. 

Schnellere Termine für Privatversicherte

Inzwischen ist die Wartezeit bei gesetzlich Versicherten auf einen Facharzttermin auf sechs Wochen gestiegen, wenn man die ebenfalls bestehenden Fälle von Terminen am selben Tag nicht mitzählt. Auf diese vor wenigen Tagen bekanntgewordenen Ergebnisse einer Versichertenbefragung verweist der Rechnungshof – und auf den Unterschied zu Privatpatienten. „Während 32,8 Prozent der gesetzlich Versicherten im Jahr 2019 länger als einen Monat auf einen Facharzttermin warteten, betrug dieser Anteil bei privat Versicherten 12,9 Prozent.“ 

Arbeitszeit der Ärzte sinkt

Trotz allen politischen Bemühungen sank die Arbeitszeit der Ärztinnen und Ärzte in den vergangenen Jahren deutlich. Laut dem Bericht betrug sie 2014 noch durchschnittlich 41,3 und 2023 dann 34,5 Wochenstunden. Viele Ärztinnen und Ärzte könnten ihre Arbeitszeit reduziert haben, weil sie älter geworden seien oder als junge Menschen Familie gründeten. Bei der gesamten ärztlichen Arbeitszeit gibt es dem Bericht zufolge keinen Anstieg.

Bis eine geplante Reform umgesetzt sei, drohe es weiterhin eine bestehende unnötige Doppelfinanzierung zu geben, kritisiert der Rechnungshof. „Ein Zuwarten bis zur Umsetzung eines neuen Systems würde weiterhin zu einer ungerechtfertigten Doppelfinanzierung führen und ist nicht akzeptabel.“ Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will das System so umgestalten, dass künftig die Hausärzte stets erste Anlaufstelle sind.

Grüne kritisieren Spahn 

Die Grünen-Haushaltspolitikerin Paula Piechotta nannte das TSVG ein „Beispiel für die kurzsichtige Gesundheitspolitik aus der Amtszeit von Jens Spahn“. Der heutige Unionsfraktionschef war Gesundheitsminister. Unter dem Strich, so Piechotta, seien für die Patienten nur die Wege länger geworden, und die fehlenden Milliarden belasteten die Versicherten.


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