Mannheim/Berlin (dpa/tmn). Wer extrem übergewichtig ist, hat einen Anspruch auf eine stationäre medizinische Reha. Auch wenn ein Patient nach der ersten Reha wieder 25 Kilogramm zunimmt, muss die Krankenkasse ihm weitere stationäre Aufenthalte gewähren. Das geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Mannheim hervor (Aktenzeichen: S 9 KR 138/17), über die die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert.
Der Fall: Ein Mann hatte lange Zeit extremes Übergewicht. Er machte eine Reha, um sein Gewicht zu reduzieren. Im August 2015 wog er bei einer Körpergröße von 1,88 Metern 206 Kilogramm. Die Krankenkasse bewilligte ihm eine weitere Reha. Der Mann konnte bis Mitte März 2016 sein Gewicht auf 157 Kilogramm reduzieren. Die Krankenkasse erklärte auf Grundlage einer Einschätzung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, dass die stationäre Rehabilitation nun nicht mehr notwendig sei. Der Mann habe in knapp sieben Monaten erlernen können, worauf es bei der Gewichtsreduktion ankommt. Im April 2016 beantragte er eine weitere Rehabilitationsmaßnahme. Diesen Antrag lehnte die Krankenkasse ab. Dagegen klagte der Mann.
Kein Erfolg: Nach Reha wieder zugenommen
Im Berufungsverfahren vor dem Landessozialgericht in Stuttgart schlossen die Beteiligten einen Vergleich. Die Krankenkasse bewilligte dem Mann eine psychosomatische Reha von mindestens vier Wochen.
