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Reha auch in Corona-Zeiten möglich

Wer eine Reha-Maßnahme coronabedingt abbrechen oder verschieben musste, kann sie einfach neu beantragen. Die Deutsche Rentenversicherung informiert.

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Physiotherapeutin steht mit älterer Reha-Patientin auf einer Wiese und unterstützt sie bei Theraband-Übungen. Beide tragen einen Mund-Nasen-Schutz.

© Nicht definiert

Berlin (DRV). Auch in Zeiten der Corona-Pandemie können Versicherte der Deutschen Rentenversicherung medizinische Rehabilitationen in Anspruch nehmen. Allerdings kann es wegen coronabedingter Einschränkungen zu längeren Wartezeiten kommen, bis eine Rehabilitation durchgeführt werden kann. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Reha mit individuellem Hygienekonzept

Die Rehabilitationseinrichtungen haben individuelle Hygienekonzepte, um sowohl Rehabilitanden wie auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rehabilitationskliniken zu schützen. Auch werden die Rehabilitanden gebeten, sich an die Vorgaben der Rehabilitationseinrichtungen zu halten.

Unkomplizierte Reha-Verschiebung

Rehabilitanden, die ihre Reha nicht zeitnah antreten können, droht kein Verlust ihres Anspruchs auf eine medizinische Reha. Aufgrund der besonderen Umstände sind die Bescheide der Rentenversicherung zurzeit ein ganzes Jahr lang gültig. Wer in den vergangenen Monaten coronabedingt seine Reha abbrechen musste, kann diese vereinfacht neu beantragen, so die Deutsche Rentenversicherung Bund.

Informationen bei der Deutschen Rentenversicherung

Mehr dazu auf www.deutsche-rentenversicherung.de/corona. Rat und Hilfe bietet auch das Team am Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter der kostenfreien Nummer 0800 1000 4800.

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