Berlin (drv/ihre-vorsorge). Das Hochwasser im Westen Deutschlands hat unter anderem Bad Neuenahr und Euskirchen schwer getroffen. Das gilt auch für die dortigen Rehabilitationskliniken der Deutschen Rentenversicherung. Die Einrichtungen sind weder telefonisch, noch per Fax oder E-Mail zu erreichen. Rehabilitationsmaßnahmen können nicht durch- beziehungsweise fortgeführt werden, wie die Rentenversicherung mitteilt.
In Bad Neuenahr betrifft dies folgende Kliniken:
- Klinik Niederrhein
- Klinik Kurköln
- Klinik Tönisstein
- Dr. von Ehrenwall'sche Klinik
- Knappschaftsklinik Bad Neuenahr
Deutsche Rentenversicherung informiert über Ersatzeinrichtungen
Für Patienten, die gerade eine Bewilligung für einen Reha in einer dieser Kliniken erhalten haben, wird derzeit eine andere passende Einrichtung gesucht. Die Klinik erhält die notwendigen medizinischen Unterlagen und die Kostenzusage zugesandt. Patienten bekommen einen Umstellungsbescheid, der über alles Weitere informiert.
Nach Abbruch neuen Kurzantrag stellen
Wer seine Reha wegen des Hochwassers abbrechen musste, kann einen neuen Kurzantrag stellen. Dem Antrag muss eine Bestätigung des behandelnden Arztes zur Rehafähigkeit beiliegen. Dagegen ist eine Bestätigung der Rehaklinik nicht mehr nötig, Betroffene sollen einfach handschriftlich „Hochwasser" auf dem Antrag vermerkten. Außerdem bittet die Rentenversicherung darum, das genaue Datum des Abbruchs mitzuteilen.
