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Arbeitslosigkeit und Beschäftigtenquote bei Schwerbehinderten gestiegen

Schwerbehinderte Menschen sind oft gut ausgebildet. Wegen der schwierigen konjunkturellen Lage nahm ihre Arbeitslosenquote 2024 auf zwölf Prozent zu. Doch wuchs auch die Beschäftigtenquote, wie der DGB ermittelt hat.

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Geistig und körperlich behinderter Mann bei der Arbeit an einer Werkbank

© Nicht definiert

Alltag im Büro trotz erheblicher Einschränkung: Die beruflichen Teilhabe bleibt gerade in Krisenzeiten eine gesellschaftliche Verpflichtung.

Berlin (dpa). In der Wirtschaftskrise ist die Arbeitslosigkeit bei schwerbehinderten Menschen stärker gestiegen als bei anderen Gruppen. Das geht aus einer Auswertung des Deutschen Gewerkschaftsbunds hervor. Demnach lag die Arbeitslosenquote bei Menschen mit Behinderungen 2025 bei zwölf Prozent, rund doppelt so hoch wie die allgemeine Quote aller zivilen Erwerbspersonen. Der Lichtblick: Die Zahl schwerbehinderter Beschäftigter stieg gegenüber dem Vorjahr um 1,5 Prozent, während die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung insgesamt lediglich um 0,4 Prozent zunahm.

Hürden vor Wiedereingliederung

Im Juli 2026 waren den DGB-Angaben zufolge 192.000 Schwerbehinderte arbeitslos gemeldet und damit 3,4 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Die allgemeine Arbeitslosigkeit wuchs laut DGB gleichzeitig um 0,9 Prozent. „Schwerbehinderte Menschen trifft der Verlust des Arbeitsplatzes besonders hart“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel. „Denn wenn sie einmal ohne Arbeit sind, ist der Wiedereinstieg deutlich schwieriger als für andere Arbeitslose, und das, obwohl sie häufig gut qualifiziert sind.“ 

Nach Daten der Bundesagentur für Arbeit ist die Quote von schwerbehinderten Arbeitslosen ohne Ausbildung mit 48 Prozent geringer als die bei anderen Arbeitslosen (55 Prozent). Hindernisse für die Beschäftigung sind nach Angaben des DGB Alltagsbarrieren etwa für Menschen im Rollstuhl und komplizierte Antragsverfahren für Unterstützungsleistungen, aber auch Vorbehalte in Unternehmen. 

Öffentlicher Dienst als Vorreiter

Arbeitgeber mit 20 Beschäftigten oder mehr sind in Deutschland gesetzlich verpflichtet, Menschen mit Schwerbehinderung zu beschäftigen. Bei 60 oder mehr Beschäftigten ist eine Quote von fünf Prozent vorgesehen. 2024 arbeiteten laut DGB 1,4 Millionen Menschen in solchen Betrieben. Die Quote von fünf Prozent wurde aber im Durchschnitt nicht erreicht. Bei privaten Arbeitgebern lag sie bei 4,2 Prozent, im öffentlichen Dienst bei 6,1 Prozent. Insgesamt ergab dies einen Durchschnitt von 4,7 Prozent. 

Kleine Unternehmen ziehen nach

Die gute Nachricht: Die Zahl schwerbehinderter Beschäftigter stieg 2024 gegenüber dem Vorjahr um 1,5 Prozent, während die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung insgesamt lediglich um 0,4 Prozent zunahm. Und es sind hauptsächlich die kleineren Unternehmen, die mehr schwerbehinderte Beschäftigte einstellen. In Betrieben mit 20 bis unter 40 Beschäftigten erhöhte sich der Anteil schwerbehinderter Menschen von 2,9 auf 3,0 Prozent, in Unternehmen mit 40 bis unter 60 Beschäftigten von 3,2 auf 3,3 Prozent. Bei Arbeitgebern mit mindestens 60 Beschäftigten blieb der Anteil dagegen unverändert bei 4,7 Prozent. 

DGB: Erhöhte Abgabe zeigt Wirkung

Die Gewerkschafts-Experten sehen den Grund für den überdurchschnittlichen Beschäftigungs-Anstieg in der Einführung der vierten Staffel in der Ausgleichsabgabe im Jahr 2024: Unternehmen, die bislang keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigt hatten – trotz gesetzlicher Beschäftigungspflicht ab 20 Beschäftigten – mussten nun deutlich höhere Beiträge in der Ausgleichsabgabe zahlen. Statt vorher 320 Euro pro Monat pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz werden mittlerweile 815 Euro fällig. Dies war offensichtlich ein deutlicher Anreiz, mehr schwerbehinderte Menschen einzustellen, wie die DGB-Beobachter folgern.

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