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Reha und Rente: Sozialleistungen für Schwerbehinderte

Spezielle Hilfen im Job oder vorzeitige Rente: Wer schwerbehindert ist, hat möglicherweise Anspruch auf Leistungen durch die gesetzliche Rentenversicherung. Drei konkrete Beispiele.

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Geistig und körperlich behinderter Mann bei der Arbeit an einer Werkbank

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Fast jeder zehnte Mensch in Deutschland ist schwerbehindert (Ende 2023: 9,3 Prozent). Schwerbehindert heißt, es wurde ein Behinderungsgrad von mehr als 50 Prozent festgestellt. Dann besteht Anspruch auf besondere Leistungen. In puncto sozialer Sicherung weist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) auf diese drei Bausteine hin:

1. Rehabilitation

Rehabilitation vor Rente, lautet der Grundsatz. Rehabilitationsleistungen sollen daher verhindern, dass eine Behinderung oder Krankheit letztlich zur dauerhaften Erwerbsminderung führt. Das kann eine stationäre oder ambulante medizinische Reha sein oder auch sogenannte Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Dazu zählen unter anderem Zuschüsse an den Arbeitgeber für die Bereitstellung eines geeigneten Arbeitsplatzes oder technische Hilfen im Job.

2. Erwerbsminderungsrente

Ist durch die Schwerbehinderung ein Arbeiten nur noch stundenweise oder gar nicht mehr möglich, könnte ein Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung bestehen - entweder teilweise oder voll. Entscheidend ist das verbliebene Leistungsvermögen - und zwar in Bezug auf den kompletten Arbeitsmarkt, nicht nur den bisherigen Beruf.

3. Altersrente

Können Schwerbehinderte eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren vorweisen, können sie eine Altersrente in Anspruch nehmen und noch vor Erreichen der Regelaltersgrenze ohne Abschläge in Rente gehen. Die Altersgrenze dafür wird allerdings je nach Geburtsjahr stufenweise angehoben.

Beratung hilft weiter

Ob man eine Leistung in Anspruch nehmen kann oder nicht, hängt je nach Leistung von verschiedenen persönlichen und versicherungstechnischen Voraussetzungen ab. Was genau im konkreten Fall möglich ist, kann eine Beratung klären. Ansprechpartner ist jeweils der für den eigenen Wohnort zuständige Rentenversicherungsträger.

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Die Deutsche Rentenversicherung ist außerdem unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 1000 4800 zu erreichen.


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