Frankfurt/Main (ots/iv). Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) stellt ab sofort einen Online-Zuständigkeitsnavigator zur Verfügung. Unter der Adresse www.reha-navi.de erhalten Menschen Unterstützung bei der Suche nach dem voraussichtlich zuständigen Reha-Träger für Reha- und Teilhabeleistungen.
In bestimmten Lebenssituationen wie zum Beispiel im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt nach einem Schlaganfall oder einem Bandscheibenvorfall kann eine Reha-Maßnahme notwendig sein. Eine Reha-Maßnahme kann aber auch eine Umschulung bedeuten, die nach einem Unfall oder in Folge einer Erkrankung sinnvoll ist, wenn der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.
Schnelle Orientierung
Schnell stellt sich die Frage nach dem zuständigen Reha-Träger, der in solch einem Fall die Kosten übernimmt. Wann ist also voraussichtlich die Krankenkasse zuständig, wann die Rentenversicherung, wann die Agentur für Arbeit oder ein anderer Reha-Träger?
Nicht immer ist diese Frage nach der Zuständigkeit direkt zu beantworten, denn die verschiedenen Zuständigkeitsregelungen im Bereich Rehabilitation und Teilhabe sind an unterschiedlichen Stellen in den Büchern des Sozialgesetzbuches verankert.
Bei diesen Fragen bietet der Reha-Zuständigkeitsnavigator eine schnelle digitale Möglichkeit der Orientierung.
Für Fachkräfte und Patienten
Der Reha-Zuständigkeitsnavigator unterstützt zum einen Fachkräfte bei Reha-Trägern und Beratungsstellen, die bei ihrer täglichen Arbeit die verschiedenen Zuständigkeitsregelungen schnell nachvollziehen und anwenden müssen. Das von der BAR entwickelte digitale Praxis-Tool eignet sich zum anderen auch für ratsuchende Menschen, die beispielsweise gesundheitliche Beeinträchtigungen haben und sich vor dem Stellen eines Reha-Antrags informieren möchten.
Bis April 2022 wird der Reha-Zuständigkeitsnavigator zunächst als Beta-Version veröffentlicht. Den direkten Zugang zum Reha-Zuständigkeitsnavigator finden Sie über www.reha-navi.de.
