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Reha: Patienten können Wünsche äußern

Rentenversicherung rät kranken Beschäftigten, bei der Stellung eines Reha-Antrags unbedingt von ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch zu machen.

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Mann spricht in Stuhlkreis mit einer Reha-Gruppe. Bild: IMAGO / Shotshop / Monkey Business 2

© Nicht definiert

Das Bild zeigt einen Mann in der Mitte einer sechsköpfigen Gruppe, der zu den anderen Gruppenmitgliedern spricht.

Berlin (drv). Im Mittelpunkt einer medizinischen Rehabilitation stehen die individuellen Bedürfnisse der behandelten Menschen, denn nur dann können optimale Ergebnisse erzielt werden. Es kommt bei der Behandlung deshalb nicht nur auf das Krankheitsbild an, sondern auch auf die persönlichen Umstände der Rehabilitanden. Deshalb rät die Deutsche Rentenversicherung Versicherten, die eine Reha beantragen, unbedingt von ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch zu machen. Hierfür teilen sie dem zuständigen Rentenversicherungsträger ihre genauen Wünsche und Vorstellungen zur Reha sowie der Klinik mit.

Ob stationär, teilstationär oder ganztägig ambulant, ebenso wie Zeitpunkt und Ort der Reha: Versicherte haben bei alldem ein Mitspracherecht. Inwieweit ihre Wünsche umgesetzt werden können, wird durch die Rentenversicherung geprüft. So muss z.B. die favorisierte Reha-Klinik auch für die Indikation geeignet sein. Darüber hinaus muss die Klinik in angemessener Zeit erreichbar sein und über freie Kapazitäten verfügen.

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