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Schlafstörungen können zur Arbeitsunfähigkeit führen

Reha-Zentrum der DRV Braunschweig-Hannover bietet Menschen mit chronischen Schlafstörungen Seminar an, in dem Betroffene lernen zu verstehen, warum sie Probleme beim Schlafen haben.

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Mann spricht in Stuhlkreis mit einer Reha-Gruppe. Bild: IMAGO / Shotshop / Monkey Business 2

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Goslar (drv/sth). Viele Menschen kommen nachts nicht zur Ruhe. Jeder Zehnte, schätzt Bernhard Koch, leide unter chronischen Schlafstörungen. „Diese Menschen sind stark gefährdet, arbeitsunfähig zu werden“, warnte der Ärztliche Direktor im Rehazentrum Oberharz jetzt bei der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover in Goslar. Koch erläuterte den Selbstverwaltungsmitgliedern des Rentenversicherers, wie multimodale Therapien einen erholsamen Schlaf fördern können und Betroffenen ein soziales und berufliches Leben ermöglichen. Die Veranstaltung stand unter dem Vorsitz von Dr. Andreas Bierich als Vertreter der Arbeitgeber. 

Schlafstörungen können etwa bei Depressionen oder chronischen Schmerzen auftreten. „Von den jährlich rund 1.400 Rehabilitanden mit psychosomatischen Erkrankungen im Rehazentrum berichten zwei Drittel über Schlafstörungen“, sagte Koch. „Deshalb bieten wir seit 2022 auch ein Schlafseminar an, in dem Betroffene lernen zu verstehen, warum sie Probleme beim Schlafen haben“, erklärte der Facharzt für Innere, Arbeits- und Sozialmedizin sowie Psychiatrie und Psychotherapie. Daneben nutzen die Rehabilitanden indikationsübergreifende Angebote wie Atem- und Entspannungstraining sowie Bewegungstherapien in Sportgruppen, um ihren Schlafrhythmus wieder ins Lot zu bringen. „Guter Schlaf ist kein Geschenk der Natur. Wir können selbst eine Menge dafür tun“, ist Koch überzeugt. 

Versicherte dürfen sich eine Reha-Einrichtung aussuchen

Die besonderen Angebote rund um einen erholsamen Schlaf sind eingebettet in zahlreiche moderne Therapien, die die vier eigenen Rehakliniken des Rentenversicherers ständig weiterentwickeln. So unterstützen sie die Versicherten dabei, wieder körperlich fit zu werden und möglichst gesund bis zum Rentenalter im Arbeitsleben zu bleiben. Und das in ihrer Wunschklinik: „Versicherte haben das Recht, sich eine Reha-Einrichtung ihrer Wahl auszusuchen“, so Rolf Behrens, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover. Dafür solle die gewünschte Klinik gut zum persönlichen Reha-Bedarf passen. 

Der Vorstandsvorsitzende ging zudem auf eine Reform bei den Erwerbsminderungsrenten ein: „Wer zwischen 2001 und 2018 erstmals eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten hat, wird ab Juli automatisch einen Zuschlag erhalten“, so Behrens weiter. Schätzungen zufolge sollen rund drei Millionen Rentnerinnen und Rentner Anspruch auf die Verbesserungen nach dem Erwerbsminderungs-Bestandsrentenverbesserungsgesetz haben. 

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