Berlin (drv). Nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder und Jugendliche können Spätfolgen einer Corona-Erkrankung entwickeln. Betroffenen bietet die Deutsche Rentenversicherung eine spezifische Post-COVID-Reha. Behandelt werden die jungen Rehabilitanden von multiprofessionellen Teams bestehend aus Fachärzten und Psychotherapeuten auf Basis individueller Therapiepläne.
Sämtliche Kosten für die Reha sowie für die Reise, Verpflegung und Unterkunft trägt die Deutsche Rentenversicherung. Eine Begleitperson kann ohne medizinische Begründung in der Reha-Klinik mit aufgenommen werden, sofern das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Auch die Mitnahme von Geschwisterkindern ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Rehabilitationen für Kinder und Jugendliche sind grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag möglich. Darüber hinaus haben auch junge Erwachsene in einer Ausbildung, während eines Studiums oder während eines Freiwilligendienstes Anspruch auf eine solche Reha.
- Kinder- und Jugendreha
- Deutsche Rentenversicherung: Reha für Kinder und Jugendliche
- Deutsche Rentenversicherung: Reha-Antragsstellung
