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Spezielle Reha hilft chronisch kranken Kindern und Jugendlichen

Mit einer frühzeitigen Therapie von Krankheiten wie Adipositas, Diabetes oder Neurodermitis können sich betroffene Kinder deutlich besser entwickeln.

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Jugendliche mit Adipositas in der Reha. Bild: IMAGO / Jochen Eckel

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Berlin/Frankfurt am Main (drv/sth). Übergewicht, Asthma, Neurodermitis: Chronische Krankheiten wie diese können die Entwicklung eines Kindes dauerhaft negativ beeinflussen. Eine frühzeitige Therapie, zu der auch die Kinder- und Jugend-Reha-Angebote der Deutschen Rentenversicherung gehören, kann ihnen aber oft helfen - und die Erwerbsfähigkeit im Erwachsenenalter sichern. Denn: Eine Rehabilitation kommt infrage, wenn die beeinträchtigte Gesundheit eines Kindes sich negativ auf seine spätere Erwerbsfähigkeit auswirken könnte. Anspruch auf eine Reha haben Kinder und Jugendliche, wenn ein Elternteil Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt oder wenn das Kind eine Waisenrente bezieht. 

Seit Anfang des vergangenen Jahrzehnts nehmen jährlich etwa 28.000 bis 33.000 Kinder und Jugendliche an einer von der Deutschen Rentenversicherung finanzierten Reha teil (siehe unten). Das sind jedoch über zehn Prozent weniger als in den Jahren 2000 bis 2010. Ursachen für die rückläufigen Zahlen, die wiederum auf stark gesunkenen Antragszahlen beruhen, sind nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung vor allem der Rückgang der Geburtenzahlen ab Ende der 1990er-Jahre und eine verbesserte medizinische Versorgung bei bestimmten Krankheiten. 

Eine gesetzliche Neuregelung ermöglicht es seit 2017, dass auch Kinder und Jugendliche eine ambulante Rehabilitation erhalten können. Der Vorteil: Sie können während der Rehabilitation in ihrem sozialen Umfeld bleiben. Zudem ist die Vierjahresfrist für die Wiederholung einer Kinderrehabilitation weggefallen. Zudem hat die Deutsche Rentenversicherung zum 1. Juli 2018 die Altersgrenze für eine Begleitung der Kinder während der Rehabilitation, zum Beispiel durch einen Elternteil, vom 10. auf den 12. Geburtstag des Kindes angehoben. Zudem übernimmt sie die Kosten einer Begleitperson. 

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