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Streit um Notfallversorgung

Ärztekammer und gemeinsamer Bundesausschuss uneins über die Neugestaltung der Notfallversorgung in Deutschland

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Ärztin in der Notaufnahme gibt Patient auf Bahre eine Spritze. Bild: IMAGO / Panthermedia / Kzenon

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Bad Homburg/Berlin (kjs). Bei der Neugestaltung der Notfallversorgung gibt es offensichtlich Streit zwischen der Bundesärztekammer (BÄK) und dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Es geht um die Frage, welcher Weg zur dringend benötigten Reform der Notfallversorgung der richtige ist.

Unausgegorenes Konzept

Kürzlich forderte der BÄK-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, dass sich die Gesundheitspolitik als erstes der Neugestaltung der Notfallversorgung widmen müsse. „Wir brauchen deshalb eine konzertierte Aktion von Bund, Ländern und Selbstverwaltung für eine gute Notfallversorgung in Deutschland. Was wir nicht brauchen, sind unausgegorene Reformkonzepte, wie sie derzeit im Gemeinsamen Bundesausschuss beraten und womöglich demnächst beschlossen werden.“

Das sogenannte Stufenkonzept des G-BA beinhaltet Vorgaben für Kliniken, die diese erfüllen müssten, um an der Notfallversorgung teilnehmen zu können. Bislang fehle jedoch eine aussagekräftige Folgeabschätzung für diese weitreichende Reform, kritisiert Montgomery. Sie sei aber unerlässlich, damit es nicht zu einem Abbau von dringend notwendigen Versorgungskapazitäten komme.

Beratung in der Gesundheitsministerkonferenz

In einem Schreiben an den Vorsitzenden des G-BA, Prof. Dr. Josef Hecken, sprach sich Montgomery dafür aus, vor einer Beschlussfassung im G-BA die Ergebnisse der Folgeabschätzung zunächst abzuwarten und auch stärker regionale Versorgungsstrukturen in dem Konzept zu berücksichtigen.

Der BÄK-Präsident schlug außerdem vor, dass Bund, Länder und Selbstverwaltung gemeinsam ein Procedere erarbeiten, das auf der nächsten Gesundheitsministerkonferenz am 20. und 21. Juni 2018 beraten werden könnte.

G-BA reagiert verärgert

Das rief den Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses, Prof. Dr. Josef Hecken, auf den Plan. Er betonte, dass es nach über zwei Jahren Beratungszeit eines Konzeptes der gestuften Notfallversorgung mit intensiven Diskussionen unter Einbeziehung der Länder mehr als kühn sei, von „unausgegorenen Reformkonzepten“ zu sprechen. Die Ländervertreter seien an allen Beratungen im G-BA beteiligt gewesen.

„Überdies habe ich die Länder ergänzend gebeten, Daten jetzt zu liefern und Probleme anzuzeigen, damit Einzelfallentscheidungen gefunden werden können."

Eine Vertagung des Notfallkonzeptes bis zur Gesundheitsministerkonferenz im Sommer brächte keinerlei Vorteile, sondern schinde nur Zeit, erklärte der G-BA-Vorsitzende.

Verzögerungstaktik werde nicht mitgetragen

Der G-BA werde deshalb seinen gesetzlichen Auftrag sach- und zeitgerecht auf der Basis von belastbaren Leistungsdaten erfüllen und keine weitere Verzögerungstaktik mittragen. Es gehe um die Verbesserung der Versorgungsstrukturen.

Hecken verärgert: „Diese absurde Diskussion kann man nur in die Richtung deuten, dass die sachlichen Argumente ausgegangen sind.“ Alle relevanten Fachgesellschaften seien zweimal beteiligt und gehört worden. Außerdem lägen umfangreiche Daten und Analysen zu möglichen Auswirkungen vor.

„Durch Liegenlassen wird die Erkenntnislage nicht besser“, erklärte Prof. Hecken. Gleichwohl warnte der BÄK-Präsident vor einer übereilten Scheinlösung.


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